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Bremer Senat bringt Beitragsfreiheit für Kitas auf den Weg

Neue gesetzliche Regelung gilt ab dem 1.8.2019/Gremienbefassung ab sofort

Die Beitragsfreiheit für alle Kinder, die das 3. Lebensjahr vollendet haben, ist auf den Weg gebracht. Die Regelung gilt ab dem kommenden Kitajahr 2019/20 – also ab dem 1. August 2019. Der Bremer Senat hat heute (22. Januar 2019) eine entsprechende Änderung des Bremischen Tageseinrichtungs- und Kindergartenpflegegesetzes (BremKTG) beschlossen. In den kommenden Wochen werden sich die erforderlichen Gremien mit dem Gesetz befassen. Es ist geplant, dass die Bremische Bürgerschaft das Gesetz Ende Februar beschließt.
Kernpunkt der Gesetzesänderung ist das Einfügen eines neuen § 19a BremKTG, in dem geregelt wird, dass für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, bis zum Schuleintritt die generelle Verpflichtung der Eltern entfällt, sich an den Kosten der Förderung ihrer Kinder in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen bzw. Tagespflegestellen zu beteiligen; sie zahlen zukünftig keine Beiträge mehr. Die Beitragsfreiheit umfasst die Betreuung der Kinder von acht Stunden an fünf Tagen in der Woche. Kosten für die Verpflegung bleiben aber unberührt.
In der Stadt Bremen gilt für Krippen- und Hortplätze weiterhin die Beitragsordnung vom 23. Dezember 2016. In der Stadtgemeinde Bremerhaven wird die Beitragsfreiheit in gleichem Umfang gelten, die Beitragsordnung wird entsprechend verändert.
Die Einführung der Beitragsfreiheit führt zu Mehrkosten für 2019 in Höhe von insgesamt 9,9 Millionen Euro (8 Millionen für Bremen, 1,9 Millionen für Bremerhaven). Für die Folgejahre wird derzeit mit Mehrkosten pro Kitajahr von rund 26,4 Millionen Euro gerechnet, davon 21 Millionen Euro für Bremen. Der laufende Kitaplatzausbau ist darin bereits berücksichtigt. Zur Refinanzierung können anteilig zu erwartende Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz des Bundes verwendet werden. Die restlichen erforderlichen Mittel für 2019 sollen aus dem Ressortbudget Kinder und Bildung finanziert werden. Für den Fall, dass eine Ressort-Finanzierung im Vollzug 2019 nicht möglich ist, wird im Rahmen der Controlling-Berichterstattung durch die Senatorin für Finanzen ein Vorschlag für einen Ausgleich vorgelegt.
Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung erklärt zum Beschluss des Senats: „Die Einführung der Beitragsfreiheit trägt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei, es besteht ein höherer Anreiz zur Berufstätigkeit beider Elternteile, weil durch den Nettoeffekt aus der Berufstätigkeit das Haushaltseinkommen steigt. Davon profitieren insbesondere Frauen. Wir hoffen zudem, dass noch mehr Kinder direkt vor der Einschulung von der frühkindlichen Bildung in Kitas profitieren. Die Finanzierung erfolgt zum Teil durch das Gute-Kita-Gesetz. Wichtig ist uns gleichermaßen Maßnahmen zur Qualität und zur Fachkräftegewinnung zu unternehmen. Dazu sind wir unter anderem mit dem Runden Tisch Kita-Qualität, an dem beispielsweise Träger und die Zentral-Elternvertretung sowie Akteure aus Bremerhaven beteiligt sind, im intensiven Austausch.“.

Es ist geplant, dass die Bremische Bürgerschaft das Gesetz Ende Februar beschließt.

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