Mofas und Mopeds brauchen jetzt grüne Kennzeichen
Ab dem 1. März 2016 dürfen Mofas und Mopeds nur noch mit grünen Kennzeichen unterwegs sein. Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Wer dennoch mit den alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar. Die neuen grünen Mofa-Kennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich
Am vergangenen Sonntag fielen einer Streifenwagenbesatzung zwei
Fahrer von Kleinkrafträdern auf, die ein nicht gültiges
Versicherungskennzeichen an ihren Fahrzeugen hatten.
Kurz vor 04.30 Uhr wurde bei einer 51-jährigen Fahrerin eines Kleinkraftrades in der Wülbernstraße ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen festgestellt.
Im zweiten Fall wurde bei einem 37-Jährigen in der Hafenstraße ebenfalls ein nicht mehr gültiges Versicherungskennzeichen festgestellt.
In beiden Fällen wurden Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz geschrieben.
Kurz vor 04.30 Uhr wurde bei einer 51-jährigen Fahrerin eines Kleinkraftrades in der Wülbernstraße ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen festgestellt.
Im zweiten Fall wurde bei einem 37-Jährigen in der Hafenstraße ebenfalls ein nicht mehr gültiges Versicherungskennzeichen festgestellt.
In beiden Fällen wurden Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz geschrieben.
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