Behindertenparkplätze zugeparkt
Am Samstagvormittag musste die Polizei gleich vier Mal einschreiten, weil unaufmerksame oder ignorante Autofahrer Sonderparkplätze für Schwerbehinderte zuparkten. In zwei Fällen, in der Deichstraße und in der Grazer Straße, forderten die Beamten einen Abschleppwagen an, um die Fahrzeuge auf andere Parkflächen umzusetzen. Neben der Geldbuße von 35 Euro kommt jetzt noch die Rechnung für den Abschleppwagen hinzu.
Die mit dem Zusatzschild Rollstuhlfahrer gekennzeichneten Parkflächen dürfen nur von Personen genutzt werden, die neben der Schwerbehinderung auch eine außergewöhnliche Gehbehinderung haben. Dies ist mit dem Auslegen eines blauen EU-einheitlichen Parkausweis gut sichtbar im Auto kenntlich zu machen.
Anders verhält es sich bei den sogenannten Frauen- oder Mutter-Kind-Parkplätzen. Diese Parkplätze befinden sich nur auf privaten Grundstücken. Hier wird an das Verständnis der anderen Verkehrsteilnehmer appelliert. Dies erfuhr ein 27-jähriger Autofahrer, der am Samstag, kurz vor 18 Uhr, die Polizei zu einem Großparkplatz eines Verbrauchermarktes an der Straße Pferdebade gerufen hatte. Er führte Beschwerde darüber, dass ein 45-jähriger Mann mit seinem Sportwagen „einfach frech auf einem Mutter-Kind-Parkplatz parkte“. Nicht schön, aber polizeilich nichts zu machen, mussten ihm die Polizeibeamten erklären. Die Polizeibeamten konnten seine Aufregung über dies Verhalten aber nachvollziehen.
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