Hauptgrund der Kontrollen war die Schwarzarbeitkontrolle und um Verstöße gegen das Tabaksteuergesetz festzustellen.
- in drei Fällen (400 g / 750 g / 1.000 g) wurde unversteuerter Wasserpfeifentabak sichergestellt sowie darüber hinaus auch Tabak, bei dem die ordnungsgemäße Versteuerung erst noch nachgewiesen werden muss; zusätzlich konnten mehrere kleinere Verstöße festgestellt werden, die mit einem Bußgeld von bis zu 5000 EUR geahndet werden können (Verstoß gegen § 25 Abs . 1 S. 1 TabStG).
- in einer kontrollierten Bar wurden zusätzlich 17 Gramm Marihuana und in einer anderen Shisha Lounge insgesamt 7 Gramm Kokain sichergestellt.
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