Im Parkverbot das Auto abgestellt, bei Rot über die Ampel
gefahren, zu schnell in der Stadt unterwegs, zu viel Ladung auf dem Lkw,
alkolisiert in die Verkehrskontrolle geraten - Ordnungswidrigkeiten,
die von der Bußgeldstelle der Stadt Bremerhaven verfolgt werden. Die
Zahl der Fälle beträgt jährlich bis zu 100.000. Bisher gab es für die
Betroffenen nur die Möglichkeit, sich schriftlich in einem postalisch
zugesandten Anhörungsbogen dazu zu äußern. Ab Montag, 7. Juli, kann
diese Anhörung auch online ausgeführt werden.
Möglich ist das durch ein neues digitales Anhörungsformular, das speziell für diesen Einsatz entwickelt wurde. Um den Gebrauch zu vereinfachen, verschickt die Bußgeldstelle zukünftig Bescheide, auf denen die Internetadresse www.bremerhaven.de/bussgeldstelle vermerkt ist. Zusammen mit der ebenfalls auf dem Anschreiben abgedruckten individuellen Kennung und einem Passwort, können die Angeschriebenen dann die Online-Anhörung zu ihrem Fall nutzen.
Nach Eingabe der Zugangsinformationen besteht die Möglichkeit, Angaben zum Sachverhalt wie Informationen zum verantwortlichen Fahrzeugführer/in, die Zugabe des Verstoßes oder gegebenenfalls eine formlose Begründung zu machen und per Knopfdruck an die Bußgeldstelle zu übermitteln. Dort werden diese Informationen elektronisch in die jeweilige Akte übernommen und den Sachbearbeitern zur weiteren Entscheidung angezeigt. Eine Rücksendung des Anhörungsbogen in Papierform an die Bußgeldstelle kann somit unterbleiben. Die Kosten für das bisherige Porto der Briefrücksendung entfallen für die Betroffenen. Zudem verschlankt das neue Verfahren die Sachbearbeitung in der Bußgeldstelle und verkürzt Bearbeitungszeiten.
Möglich ist das durch ein neues digitales Anhörungsformular, das speziell für diesen Einsatz entwickelt wurde. Um den Gebrauch zu vereinfachen, verschickt die Bußgeldstelle zukünftig Bescheide, auf denen die Internetadresse www.bremerhaven.de/bussgeldstelle vermerkt ist. Zusammen mit der ebenfalls auf dem Anschreiben abgedruckten individuellen Kennung und einem Passwort, können die Angeschriebenen dann die Online-Anhörung zu ihrem Fall nutzen.
Nach Eingabe der Zugangsinformationen besteht die Möglichkeit, Angaben zum Sachverhalt wie Informationen zum verantwortlichen Fahrzeugführer/in, die Zugabe des Verstoßes oder gegebenenfalls eine formlose Begründung zu machen und per Knopfdruck an die Bußgeldstelle zu übermitteln. Dort werden diese Informationen elektronisch in die jeweilige Akte übernommen und den Sachbearbeitern zur weiteren Entscheidung angezeigt. Eine Rücksendung des Anhörungsbogen in Papierform an die Bußgeldstelle kann somit unterbleiben. Die Kosten für das bisherige Porto der Briefrücksendung entfallen für die Betroffenen. Zudem verschlankt das neue Verfahren die Sachbearbeitung in der Bußgeldstelle und verkürzt Bearbeitungszeiten.
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