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Am Abend des 11.06.2018 wurde eine Streife der Polizei in einem Wohngebiet nahe dem Bürgerpark auf einen schwarzen Kleinwagen aufmerksam. In der Georg-Büchner-Straße sollte das Auto gegen 21.00 Uhr kontrolliert werden. Als der Fahrer des kleinen Ford das Ansinnen der Polizei bemerkte, gab er Gas statt anzuhalten und versuchte sich einer Kontrolle zu entziehen.
Mit hoher Geschwindigkeit flüchte der junge Mann auf der Schiffdorfer Chaussee stadtauswärts. Dabei kam es zu mehreren Verkehrsverstößen, wie z.B. Überholmanöver oder Rotlichtverstößen. Andere PKW-Fahrer wurden dadurch gefährdet. Jenseits der Autobahnüberführung konnte der Flüchtende gestoppt werden. Der Fahrer wurde festgenommen. Der 19-Jährige hat keinen Führerschein und war mit dem Auto einer Bekannten unterwegs. Die Polizei ermittelt und sucht gefährdete Autofahrer und Zeugen.
Hinweise werden unter der Telefonnummer 953-3142 entgegengenommen. .

In der Nacht zum 31.05.2018 wurde eine Zivilstreife der Bremerhavener Polizei in der Langener Landstraße auf einen Kleinwagen aufmerksam. Eine Überprüfung gegen Mitternacht ergab, dass die Kennzeichen, die an dem Opel befestigt waren, als gestohlen gemeldet sind. Das Fahrzeug war nicht zugelassen, versichert oder versteuert. Nicht nur dafür hatte der Fahrer keine Erklärung. Der 18-Jährige hat auch keinen Führerschein.
Es gab Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung, Fahren ohne Führerschein und einem Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
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Am Nachmittag des 28.05.2018 kam es zu einem Verkehrsunfall in Grünhöfe. Gegen 15.00 Uhr befuhr ein Mann mit seinem Auto die Braunstraße stadtauswärts. An einer Fahrbahnverengung zur Verkehrs­beruhigung kam es zu einer seitlichen Berührung mit einem entgegenkommenden PKW. Dabei entstand leichter Sachschaden.
Bei der polizeilichen Unfallaufnahme gab der Verursacher an, dass er seinen Führerschein zuhause vergessen hätte. Bei der anschließenden Überprüfung dieser Angaben gab der 40-Jährige falsche Personalien an, um darüber hinwegzutäuschen, dass er gar keine Fahrerlaubnis besitzt. Das führte zur Festnahme zwecks Identitätsfeststellung.
Während des Unfalls stand der Beschuldigte unter Drogeneinfluss. Ein Urinschnelltest verlief positiv und reagierte auf Abbauprodukte von Haschisch und Kokain. Diese Drogen wurden bei einer körperlichen Durchsuchung in Cellophan eingeschweißten Portionen aufgefunden und beschlagnahmt.
An der Wache wurde eine Blutprobe entnommen.
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Bei einer Verkehrskontrolle am 03.04.2018 zeigte ein Mann aus dem Schierholzgebiet eine total gefälschte litauische Fahrerlaubnis vor.
Gegen 19.00 Uhr fuhr der 35-Jährige mit seinem Motorroller durch den Mecklenburger Weg. Aufgrund der Fahrgeschwindigkeit erregte er die Aufmerksamkeit einer Polizeistreife. Die Beamten hielten den Fahrer am Hagebuttenweg an. Bei der anschließenden Kontrolle zeigte der Mann einen deutschen Personalausweis und für seinen fahrerlaubnis­pflichtigen Roller einen litauischen Führerschein vor. Eine deutsche Fahrerlaubnis besitzt der Mann nicht.
Bereits bei der Entgegennahme des Dokuments fielen den Polizisten erste Anzeichen einer möglichen Fälschung auf und sie stellten ein paar Fragen, die der Betroffene nicht beantworten konnte.
Bei einer näheren Kontrolle des Führerscheins an der Wache stellte sich das Dokument als Totalfälschung heraus und wurde beschlagnahmt. Den Beschuldigten erwarten nun Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
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In der Nacht von Donnerstag auf Freitag, 30. März, gegen 00.40 Uhr, fiel einer Streifenwagenbesatzung der Polizei in der Hafenstraße ein unbeleuchtetes Fahrzeug auf.
Bei der Überprüfung bemerkten die Beamten starken Marihuanageruch aus dem geöffneten Beifahrerfenster. Bei der Durchsuchung konnte bei einem 30-jährigen Mitfahrer Marihuana gefunden werden. Ihn erwartet eine Strafanzeige wegen Unerlaubtem BTM-Besitz.
Der 33-jährige Fahrer händigte den Beamten einen serbischen Führerschein aus. Eine Überprüfung am Dokumentenprüfgerät verlief positiv. Es konnten mehrere Fälschungsmerkmale festgestellt werden. Daraufhin wurde eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis geschrieben.
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Auf motorisierte Zweiräder hat die Polizei am Dienstagabend ein besonderes Augenmerk gelegt und Überprüfungen im Stadtgebiet vorgenommen. In zwei Fällen waren die Fahrer ohne Führerschein unterwegs.
In der Straße Am Klushof wurde gegen 19.30 Uhr ein 25 Jahre alter Mann von den Beamten angehalten. Mit einem mobilen Rollenprüfstand wurde der mitgeführte Motorroller auf seine Höchstgeschwindigkeit überprüft. 52 Stundenkilometer zeigte das Gerät schließlich an, so dass für den Roller eine Fahrerlaubnis nötig gewesen wäre. Allerdings konnte der 25-Jährige nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Ein 28 Jahre alter Fahrer eines Kleinkraftrades konnte ebenfalls keine erforderliche Fahrerlaubnis vorzeigen, als er gegen 23.15 Uhr in der Pestalozzistraße von der Polizei angehalten wurde. Er hat nach seinen eigenen Angaben auch noch nie eine besessen. Darüber hinaus stand er unter Drogeneinfluss und musste sich deshalb eine Blutprobe bei der Polizei abnehmen lassen. Auch gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
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Unter Alkohol- und Drogeneinfluss ist am späten Abend des 15.01.2018 ein Autofahrer in Mitte-Nord von der Polizei kontrolliert worden.
Gegen 22.30 Uhr wurde der VW-Golf in der Bürgermeister-Smidt-Straße angehalten und überprüft. Der Fahrer händigte den Beamten die Ãœbersetzung eines internationalen Führer­scheins aus, der sich auf eine Fahrerlaubnis bezog, die es schon längst nicht mehr gibt. Der ausländische Führer­schein war schon vor einigen Jahren abgelaufen.
Der 35-Jährige stand unter Alkoholeinfluss. Sein Gang war schwankend und er musste sich bei der Kontrolle am Auto festhalten. Der Mann wurde festgenommen und zur Wache gebracht. Dort wurde ein Schnelltest durchgeführt, der Hinweise auf Drogenkonsum gab. Der Beschuldigte gab zu, in den vergangenen Tagen Heroin, Kokain sowie andere Opiate konsumiert zu haben. Dazu hatte er Alkohol getrunken.
Es wurde eine Blutprobe entnommen und die Autoschlüssel sichergestellt. Das Fahrzeug gehörte einem Freund, gegen den auch eine Strafanzeige gefertigt wurde, weil er dem 35-Jährigen sein Auto zur Verfügung stellte.
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Ein 35 Jahre alter Fahrer eines Kleinlasters wurde am Mittwochabend in der Neuelandstraße von der Polizei überprüft. Es stellte sich heraus, dass der Fahrer keinen Führerschein besaß.
Aufgefallen war der Mercedes-Benz Sprinter, weil er mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr. Bei der Kontrolle gab der 35-Jährige an, seinen Führerschein zu Hause vergessen zu haben. Eine Überprüfung in der polizeilichen Datenbank stellte aber schnell klar, dass dem Beschuldigten seine Fahrerlaubnis bereits vor einiger Zeit entzogen wurde. Gegen den 35-Jährigen wurde nun ein Strafverfahren in Gang gesetzt.


Am Dienstag, 5. Dezember, gegen 14.30 Uhr, fiel in der Ludwig-Börne-Straße einer Streifenwagenbesatzung der Fahrer eines Pkw auf Grund seiner Fahrweise auf.
Bei der Überprüfung des Fahrers stellte sich heraus, dass dieser 16 Jahre alt und nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Da in der Jackentasche des 16-Jährigen ein Teleskopschlagstock gefunden wurde, erwartet ihn jetzt nicht nur eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern zusätzlich auch noch eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige nach dem Waffengesetz.
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Am Dienstag, 28.November, gegen 14.40 Uhr, fiel einer Streifenwagenbesatzung in der Hafenstraße ein schwarzer BMW auf, da die hintere Felge stark am Schleifen war und der Reifen Luft zu verlieren schien.
Bei der Überprüfung des Fahrers konnte dieser lediglich den Fahrzeugschein vorzeigen.
Da nicht festgestellt werden konnte, ob die genannten Personalien richtig waren und der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war, wurde er zur Identitätsfeststellung an der Wache Lehe vorgeführt.
Dort stellte sich heraus, dass der Fahrer der 29-jährige Sohn des Fahrzeughalters und nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war.
Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Führen eines Kfz ohne erforderliche Fahrerlaubnis. Gegen den Vater wurde eine Strafanzeige ´Als Halter jemanden das Kfz führen lassen, obwohl der die erforderliche Erlaubnis nicht hat´ geschrieben.
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Am Morgen des 27.11.2017 befuhr ein Mann mit einem PKW die Weser­straße stadtauswärts. Ungefähr in Höhe der Grodenstraße wurde der VW gegen 10.00 Uhr von der Polizei kontrolliert. Bei der Ãœberprüfung stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer keinen Führerschein besaß. Den Beamten fielen drogenbedingte Ausfallerscheinungen auf und der 35-Jährige erklärte, dass er am Vorabend Marihuana geraucht hatte. Der Mann wurde festgenommen und zur Wache gebracht. Hier wurden zunächst ein Drogen­­schnelltest und dann eine Blutprobenentnahme durchgeführt.
Die Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt. Eine Strafanzeige ‚Fahren lassen ohne Fahrerlaubnis‘ wurde gegen seine Ehefrau geschrieben, weil sie es als Halterin zuließ, dass ihr Kfz ohne die erforderliche Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr geführt wurde.
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Am Dienstagmorgen, 31. Oktober, kurz nach 09.00 Uhr, fiel einer Polizeistreife in der Hafenstraße der Fahrer eines Pkw auf Grund seiner Fahrweise auf.
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der 31-jährige Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war und unter dem Einfluss von Drogen stand.
Ein freiwillig durchgeführter Drogentest verlief positiv. Der 31-Jährige musste sich daraufhin eine Blutentnahme durch einen angeforderten Arzt gefallen lassen.
Ihn erwarten nun Strafanzeigen wegen Führen eines Kfz ohne erforderliche Fahrerlaubnis und Führen eines Kfz unter dem Einfluss berauschender Mittel.
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Loxstedt. Am letzten Montag ( 23.10.2017, 20.45 Uhr ) geriet ein 36jähriger Autofahrer aus Bremerhaven in Loxstedt, auf der B 71, in eine Polizeikontrolle. Am Fahrzeug war auffällig, dass die Kennzeichen fehlten. Bei der Kontrolle wurde beim Fahrer des Pkw Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Ein durchgeführter Atemalkoholtest zeigte über 1,2 Promille an. Es wurde eine Blutprobe angeordnet. Nicht genug. Es wird vermutet, dass das Fahrzeug nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist und der Fahrer keine Fahrerlaubnis besitzt.
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Dass ein 18 Jahre alter Fahrer eines Opel Corsa am späten Sonntagabend mit gestohlenen Kennzeichen unterwegs war, war nur ein Punkt von mehreren Vorwürfen, weshalb gegen den jungen Mann ein Strafverfahren in Gang gesetzt werden musste.
Der Wagen fiel gegen 22.40 Uhr einer Zivilstreife der Polizei auf. Nachdem das Auto in der Straße An der Pauluskirche abgestellt wurde, sollte der 18-jährige Fahrer von den Polizeibeamten kontrolliert werden. Als er um seinen Führerschein gebeten wurde, erklärte er den Beamten, dass er gar keinen besitzen würde. Ebenso hatte er keinen Fahrzeugschein für das Auto und die gestohlenen Kennzeichen hatte er sich „besorgt“. Zusätzlich musste er sich noch ein Siegel und die TÃœV-Plakette illegal beschaffen. Als wäre das nicht schon genug gewesen, stellten die Polizisten auch noch fest, dass der 18-Jährige unter Drogeneinfluss stand. Er musste sich eine Blutprobe am Polizeirevier abnehmen lassen und der Wagen wurde beschlagnahmt.
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Am späten Nachmittag des 05.10.2017 kam es zu einem Verkehrsunfall in der Melchior-Schwoon-Straße. Gegen 17.00 Uhr parkte ein Mann mit seinem Auto aus einer Parkbucht des Baumarktes aus. Dabei berührte ein anderes, geparktes Fahrzeug. Ohne um sich um den dabei angerichteten Sachschaden zu kümmern -bzw. die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen, entfernte sich der Verursacher von der Unfallstelle. Zeugen beobachteten die Kollision und benachrichtigten die Polizei. Die Beamten ermittelten den Unfallverursacher schnell.
Der 32-Jährige hat keinen Führerschein und hatte die Fahrzeugschlüssel zu dem Renault bei seinem Arbeitgeber unberechtigt an sich genommen.

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http://bit.ly/x-ladies

Am Mittag des 25.09.2017 kam es im Ortsteil Dreibergen zu gefährlichen Situationen. Gegen 11.30 Uhr sollte ein Klein-LKW von der Polizei angehalten werden. Als eine Polizeistreife dem blauen Kastenwagen im Verkehr begegnete, erkannten die Beamten einen ‚alten Bekannten‘ als Fahrer, der keinen Führerschein besitzt. Als sie den Streifenwagen wendeten, gab der LKW-Fahrer Vollgas und versuchte, sich der drohenden Kontrolle zu entziehen. Die Polizei folgte dem mit überhöhter Geschwindigkeit Flüchtenden kurz durch Wulsdorf. Dabei kam es zu gefährlichen Situationen im Straßen­verkehr. Andere Autofahrer wurden z.B. durch Verletzung der Vorfahrt konkret gefährdet. In der Bielefelder Straße stoppte der Fahrer seinen LKW und setzte die Flucht zu Fuß fort. Er wurde von den Polizisten schnell eingeholt. Bei einer anschließenden Ãœberprüfung wurde festgestellt, dass der 23-Jährige tatsächlich keine Fahrerlaubnis besitzt. Nicht nur er, sondern auch der 25-jährige Beifahrer wurden zudem per Haftbefehl gesucht.
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Am Abend des 02.08.2017 benachrichtigte ein Mann die Polizei. Der 32-Jährige hatte gegen 18.00 Uhr seine kurz zuvor gestohlenen Auto-Kennzeichen an einem fremden PKW entdeckt.
Die Polizei fuhr zu dem Parkplatz eines Einkaufmarktes an der Stresemannstraße. Bei einer Ãœberprüfung stellte sich heraus, dass der Fahrer dieses Auto gerade erst käuflich erworben hatte.  Um gleich damit zu fahren zu können, riss der 40-Jährige auf einem anderen Parkplatz die amtlichen Kennzeichen von einem anderen Fahrzeug ab und befestigte sie an seinem neuen Gebrauchten. Der Beschuldigte hat zudem keinen Führerschein und stand unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Ein freiwillig durchgeführter Alko-Test ergab einen Wert, der deutlich im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit lag. Der Mann wurde festgenommen. An der Wache wurde eine Blutprobe entnommen
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http://bit.ly/x-ladiesAm Abend des 24.07.2017 fiel einer Polizeistreife ein defektes Fahrzeug in Geestemünde auf. Gegen 21.00 Uhr fuhr der Opel durch die Georgstraße. Der Wagen wurde angehalten und überprüft.
Der Fahrer konnte keinen Führerschein vorlegen. Auf Nachfrage gab der 26-Jährige die Personalien seines Zwillingsbruders an. Denn der hat eine gültige Fahrerlaubnis.
Doch die Beamten kennen die Familie schon aus vorangegangenen Einsätzen. Um die Identität des Fahrers eindeutig zu klären, wurde ein Fingerabdruck-Scanner eingesetzt und es stellte sich schnell heraus, dass der Überprüfte gelogen hatte. Es wurden Anzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, falsche Namensangabe und Mängel am Fahrzeug gefertigt.
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Am Sonntagabend, 23.07.2017, fiel einer Polizeistreife ein Auto in Lehe auf. Der mit Männern voll besetzte Wagen fuhr durch die Werftstraße und wurde gegen 18.00 Uhr in der Luisenstraße angehalten und überprüft.
Bei der Kontrolle der Personaldokumente fiel der italienische Führerschein des bulgarischen Fahrers auf. Bei der ersten Inaugenscheinnahme bemerkten die Beamten, dass dieser vorgezeigte Führerschein keine feststellbaren UV-Reaktionen hatte. An der Wache wurden weitere, eindeutige Fälschungsmerkmale erkannt.
Offensichtlich wurde das Dokument mit einem Tintenstrahldrucker hergestellt. Der 39-jährige Fahrer beteuerte, dass er den vorliegenden Führerschein regulär in Italien erworben habe.
http://bit.ly/x-ladiesDas Falsifikat wurde beschlagnahmt und Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgelegt. Einer der Beifahrer musste den Opel weiterfahren.
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Am Morgen des 21.07.2017 wurde eine Polizeistreife auf ein Auto aufmerksam, das auf dem Autobahnzubringer Mitte unterwegs war. Gegen 07.00 Uhr erkannten die Beamten in dem Fahrzeug einen Mann, von dem sie wussten, dass er keine Fahrerlaubnis hat.
Der Mercedes wurde angehalten und überprüft. Der Fahrer bestätigte den Polizisten, dass er keinen Führerschein hat. Nach dem zurückliegenden Entzug seiner Fahrerlaubnis hat der 32-Jährige schon mehrfach versucht, seine Berechtigung wiederzuerlangen und scheiterte aber wiederholt an der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Die Polizei stellte die Fahrzeugschlüssel zur Verhinderung weiterer Straftaten sicher.
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