Bei der Kontrolle der Personaldokumente fiel der italienische Führerschein des bulgarischen Fahrers auf. Bei der ersten Inaugenscheinnahme bemerkten die Beamten, dass dieser vorgezeigte Führerschein keine feststellbaren UV-Reaktionen hatte. An der Wache wurden weitere, eindeutige Fälschungsmerkmale erkannt.
Offensichtlich wurde das Dokument mit einem Tintenstrahldrucker hergestellt. Der 39-jährige Fahrer beteuerte, dass er den vorliegenden Führerschein regulär in Italien erworben habe.

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