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Höhere Entgelte für mehr als 3.000 Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe

Höhere Entgelte für mehr als 3.000 Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe

Tarifvertrag des Landes Bremen gilt allgemeinverbindlich

Die von der Gewerkschaft ver.di und dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft im Januar 2024 vereinbarten Entgelte des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen im Land Bremen sind nun allgemeinverbindlich. Sie gelten nach der Bekanntmachung der Allgemeinverbindlicherklärung im Bundesanzeiger am 13. September 2024 rückwirkend zum 1. Januar 2024 für alle Beschäftigten in der Branche. Damit haben insgesamt 3.111 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf die tariflichen Entgelte.

Die rückwirkende Geltung ist möglich, da es sich um eine Anschluss-Allgemeinverbindlicherklärung handelt, die unmittelbar auf eine vorhergehende Allgemeinverbindlicherklärung folgt. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist die Entscheidung rechtswirksam.

Die tariflichen Entgelte des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen gelten aufgrund der Allgemeinverbindlicherklärung als verbindliche Mindestentgelte. Sie finden automatisch Anwendung für alle Beschäftigungsverhältnisse unabhängig davon, ob diese bereits tarifgebunden sind. Die tariflichen Entgelte nach dem Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen liegen seit dem 1. März 2024 zwischen 13,90 Euro in der niedrigsten und 15,48 Euro in der höchsten Tarifgruppe.

Auch die Ausbildungsvergütungen sind von der Allgemeinverbindlicherklärung erfasst. Sie sind ab dem 1. März 2024 auf 950 Euro im ersten und 1.085 Euro im dritten Ausbildungsjahr gestiegen. Die Allgemeinverbindlicherklärung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Land Bremen Bewachungs- und Sicherheitsleistungen sowie Kontroll- und Ordnungsdienste erbringen. Nicht umfasst sind Sicherheitsdienstleistungen nach dem Luftsicherheitsgesetz einschließlich Service- und Fluggastdiensten an Verkehrsflughäfen sowie Geld- und Wertdienstleistungen.

Die Allgemeinverbindlichkeit des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen hat Arbeitssenatorin Dr. Claudia Schilling am 19. August 2024 erklärt. Sie folgte mit dieser Entscheidung einer Empfehlung des Tarifausschusses des Landes Bremen.

Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration: "Die Allgemeinverbindlicherklärung gewährt allen Beschäftigten in der Sicherheitsbranche tarifliche Entgeltstandards. Diese sind auch ein Zeichen der Wertschätzung für die Branche, die wichtige Arbeit leistet. Ich freue mich, dass die Tarifparteien in der Sicherheitsbranche seit vielen Jahren konstruktiv die tarifvertraglichen Standards weiterentwickeln. Mit ihrem positiven Votum haben die Mitglieder des Tarifausschusses einmal mehr den Weg für die Allgemeinverbindlicherklärung geebnet."

Die einzelnen Regelungen des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen wie Entgeltgruppen, die Höhe der Zulagen, Ausbildungsentgelte und weitere Details der Allgemeinverbindlicherklärung sind öffentlich zugänglich im Bundesanzeiger vom 13. September 2024 (Zugang zum Dokument über die Suchfunktion auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de, mit den Suchbegriffen "Allgemeinverbindlicherklärung Sicherheitsdienstleistungen").



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