Einen aktuellen Vorfall, bei dem der Verdacht des Betruges im Zusammenhang mit einem sogenannten Haustürgeschäft besteht, nimmt die Bremerhavener Polizei zum Anlass, erneut auf die große Gefahr von Haustürgeschäften hinzuweisen.

Am nächsten Tag stellte der Kontoinhaber fest, dass der Betrag gleich zweimal von seinem Konto abgebucht worden war und er kontaktierte die Firma erneut. Hier geriet er wiederum nur an eine Telefon-Hotline und wurde auf eine E-Mail-Hotline verwiesen. Da der Geschädigte bis heute die Angelegenheit nicht mit der betreffenden Firma klären konnte und auch kein Kontakt besteht, erstattete er jetzt eine Anzeige bei der Bremerhavener Polizei. Die Ermittlungen dauern derzeit an.
Folgende Hinweise sollten unbedingt Beachtung finden:
- Nicht unter Zeitdruck unterschreiben und den Vertrag vorher gewissenhaft überprüfen. - Auf keinen Fall etwas unterschreiben, was nicht verstanden wird. Unterschriften sind niemals "reine Formsache". - Niemals für angebliche Geschenke eine Unterschrift leisten. - Bei einem Geschäft an der Haustür auf jeden Fall auf die Unterschrift und das Datum achten. Das besagte Widerrufsrecht muss im Vertrag gesondert unterschrieben werden. - Ein fehlendes oder falsches Datum gefährdet das Widerrufsrecht. - In der auf jeden Fall geforderten Vertragsdurchschrift sollten der Name und die Anschrift des Vertragspartners gut lesbar vermerkt sein. - Verträge über umfangreiche Handwerksarbeiten an Haus und Wohnung nie an der Haustür abschließen und immer mehrere Angebote von Handwerksfirmen einholen. - Unbekannte Firmen sind über Handwerkskammern, Innungen und Verbraucherzentralen zu überprüfen. - Bewahren Sie sich bei Haustürgeschäften stets ein gesundes Maß an Vorsicht, kritischer Bewertung und Misstrauen!.

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