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Mehrere Fahrer ohne Führerschein und unter Drogeneinfluss

Im Bremerhavener Straßenverkehr sind am 28.05.2019 4 Autofahrer bei Verkehrskontrollen aufgefallen. 


Gegen 08.30 Uhr telefonierte ein Mann in der Columbusstraße während der Fahrt in seinem Auto. Das Fahrzeug wurde von der Polizei gestoppt und überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass der Fahrer unter Drogeneinfluss stand. Kurze Körperfunktionstests an Ort und Stelle gaben Hinweise auf die Beeinflussung. Der 28-Jährige gab zu, Cannabis geraucht zu haben. Ihn erwartet eine Anzeige wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss berauschender Mittel. Nach einer Blutprobenentnahme wurden die Schlüssel seines Leihwagens sichergestellt.
Gegen 12.30 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung ein PKW in der Batteriestraße wegen zu hoher Fahrgeschwindigkeit auf. Bei einer Kontrolle gab der Fahrer einen falschen Namen an und erklärte, dass sein Freund den Leihwagen, der er gerade nutzt, gemietet hätte. Bei dem Abgleich kam heraus, dass der angegebene Name falsch war, der Betroffene keine gültige Fahrerlaubnis besitzt und auch noch unter Drogeneinfluss stand. Der 29-Jährige gab zu, Marihuana und Kokain zu konsumieren. Er wurde festgenommen und zur Wache gebracht. Es erfolgte eine Blutprobe. Auch sein Freund, der für ihn den Wagen gemietet hatte, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Als Verantwortlicher hat er sich nicht vergewissert, ob sein Kumpel einen Führerschein besitzt.
 Gegen 20.30 Uhr fiel ein Fahrer in der Lloydstraße mit seinem PKW auf. Bei einer Kontrolle fiel den Beamten ein starker Tremor(„zittern“) auf. Der 23-Jährige hatte Gleichgewichtsschwankungen und auch starkes Zittern in den Knien. Seine Augen bewegten sich ruckartig. Ein freiwilliger Urintest reagierte auf Abbauprodukte von THC. Auch hier erfolgten Blutentnahme und Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel. Kurz darauf wurde ein Auto in der Elbestraße angehalten und überprüft. Der Termin zur Hauptuntersuchung war überschritten. Der Fahrer zeigte den Polizisten tatsächlich einen Fischereischein statt des geforderten Führerscheins. Bei der Überprüfung der Personalien wurde festgestellt, dass gegen den 33-Jährigen ein Haftbefehl vorlag. Eine Fahrerlaubnis hatte der Mann auch nicht. .

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