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TISPOL Operation 'Truck & Bus'

In den nächsten Tagen führt die Ortspolizeibehörde im Stadtgebiet und im Überseehafengebiet Verkehrskontrollen mit Schwerpunkt LKW und Busse durch.
Damit beteiligt sich unsere Polizei an der europaweiten TISPOL-Operation ‚‘Truck & Bus‘, die zur Hebung der Verkehrssicherheit und zur Senkung der Verkehrsunfallzahlen in ganz Europa einen wesentlichen Beitrag leistet.
TISPOL steht für "Traffic Information System Police". Dabei handelt es sich um eine Nicht-Regierungsorganisation, hervorgegangen aus einem Zusammenschluss von Verkehrspolizeien der Mitgliedsländer der Europäischen Union mit Hauptsitz in London. Dieses europäische Verkehrspolizei-Netzwerk hat die Aufgabe, europaweit nationale Aktionen zur Durchsetzung der Vorschriften im Verkehrssektor zu koordinieren. Das Hauptziel ist die Reduzierung der auf Europas Straßen Getöteten und Schwerverletzten. TISPOL geht davon aus, dass die Verkehrsüberwachung und -ausbildung, wo immer zweckdienlich, einen bedeutenden Beitrag zur Verminderung der Zahl von Verkehrsunfallopfern leisten wird.
Schwerpunkte dieser LKW- und Bus-Kontrollen sind:
  1. Geschwindigkeit
  2. Sozialvorschriften
  3. Ladung (Sicherung u. Zustand), Ãœberladung
  4. Genehmigungs- und Erlaubnisverstöße
  5. Technische Mängel
  6. Gefahrgut
  7. Ausweis- /Dokumentenkontrolle auf Fälschungen
  8. Gewinnabschöpfung nach gravierenden Verstößen
Akteure sind dabei besonders ausgebildete Beamte des ‚Sachgebietes Verkehrsdienste‘, die von anderen Spezialisten unterstützt werden. Ihnen steht modernste Technik zur Verfügung, wenn es um das Auslesen/Ãœberprüfen der digitalen Fahrtenschreiber und das Analysieren von Ausnahmegenehmigungen oder die Kontrolle von technischen Mängeln geht. Durch den Einsatz einer mobilen Radlastwaage können schnell alle relevanten Gewichte ermittelt werden.
Bespiel für eine allgemeine Lkw-Kontrolle:
Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen.
Die Kontrollbeamten treten an den Fahrer heran und eröffnen ihm den Grund der Kontrolle. In der Regel handelt es sich um eine Verkehrskontrolle nach der klassischen gesetzlichen Grundlage des § 36 (5) der StVO.
Der Fahrer hat folgende Ausweise/Bescheinigungen/Dokumente vorzulegen:
   - Gültiger Führerschein
   - Fahrerkarte
   - ADR-Bescheinigung (falls Gefahrguttransport)
   - Berufskraftfahrerqualifikation (Zertifikat/e)
   - Ãœberprüfung der Fahrtüchtigkeit (Alkohol, Drogen, Ãœbermüdung)
   - Diagrammscheiben – falls noch Diagrammschreiber vorhanden
Wir weisen auf die 28-Tage-rückwirkende Mitführungspflicht hin. Das Mitführen von älteren Scheiben kann zu empfindlichem Bußgeld führen. Die Diagrammscheiben der über 28 Tage zurückliegenden Einsatzzeiten sind im Unternehmen abzugeben und aufzubewahren.
Kontrolle im Führerhaus
Kontrollbeamte betreten grundsätzlich nicht das Führerhaus. Es gibt jedoch Ausnahmen:
   - Der Fahrer wirkt bei der Kontrolle nicht mit
   - Zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten
   - Zur Gefahrenabwehr

Kontrolle des Fahrzeuges und der Ladung
   - Fahrzeugschein/Anhängerschein/evtl. Betriebserlaubnis für Einzelteile
   - Lizenz Gütertransport
   - Ladepapiere/Lieferschein
   - Genehmigungen und Erlaubnisse

Äußere Sichtkontrolle
- Reifen – Zustand und Profiltiefe vorgeschriebene Profiltiefe 1,6 mm hin, wobei aus Sicherheitsgründen – insbesondere im Winter – auf gutes Profil geachtet werden sollte. Verkehrsexperten sprechen von einer Tiefe nicht unter 4 mm.
- Bremsen – Häufig – so die Erfahrungen der Polizei – werden Mängel an Bremsen festgestellt; gerissene Bremsscheiben sind keine Seltenheit. In diesen Fällen erfolgt die sofortige Untersagung der Weiterfahrt.
- Unterboden, Rahmen – Schweißungen am Rahmen werden als problematisch angesehen. Hier ist grundsätzlich ein Zertifikat der reparaturausführenden Werkstatt oder des Fahrzeugherstellers mitzuführen.
- Beleuchtung – Ãœberprüfung der Fahrzeugbeleuchtung

Kontrolle der Ladung
Die Kontrollbeamten überprüfen die Ladungssicherung nach den gesetzlichen Vorschriften und den dazu erlassenen technischen Richtlinien.
Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten ( VDI-Richtlinien, Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen).
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