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Zoll prüft bundesweit die Einhaltung der Mindestlöhne/Über 350 Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet

Am 11. und 12. September 2018 haben insgesamt rund 6.000 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft. Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner über 32.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten rund 4.500 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.
Das Hauptzollamt Bremen war in seinem Bezirk mit über 100 
Einsatzkräften an den Prüfungen beteiligt. Dabei wurden fast 800 
Personen befragt und über 80 Geschäftsunterlagen geprüft. In über 100
Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen notwendig. 
Ermittlungsverfahren sind durch das Hauptzollamt Bremen zum jetzigen 
Zeitpunkt nicht eingeleitet worden.  
Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit 2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.
Bundesweit hat der Zoll insgesamt 351 Ermittlungsverfahren 
eingeleitet, davon 172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen 
gegen das Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter 
anderem das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und 
Leistungsmissbrauch. 
In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.
Informationen zum Bezirk:
Der Bezirk des Hauptzollamts Bremen umfasst die Städte Bremen, 
Bremerhaven und Delmenhorst sowie die Landkreise Cuxhaven, Stade, 
Osterholz-Scharmbeck und Rotenburg/Wümme. 
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Der Bezirk des Hauptzollamts Bremen umfasst die Städte Bremen, Bremerhaven und Delmenhorst sowie die Landkreise Cuxhaven, Stade, Osterholz-Scharmbeck und Rotenburg/Wümme.

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