Am Dienstagnachmittag, 29. Mai, kurz nach 16.30 Uhr, wurde die
Polizei zu einem Verkehrsunfall in die Bismarckstraße in Höhe der
Hausnummer 21 gerufen.
Ein 29-Jähriger befuhr die Bismarckstraße in Fahrtrichtung Westen. Nach Zeugenaussagen schaute er während seiner Fahrt auf sein Handy und kam mit seinem Pkw nach rechts in Richtung der dort geparkten Fahrzeuge ab. In Höhe der Hausnummer 21 kam es dann zu einem Zusammenstoß mit einem geparkten Pkw. Dabei entstand hoher Sachschaden am geparkten Pkw und mittlerer Sachschaden am Verursacherfahrzeug. Beide Pkw waren nicht mehr fahrbereit.
Bei den nachfolgenden Ermittlungen und Zeugenbefragungen stellte sich heraus, dass der 29-jährige Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war und der 45-jährige Halter des Verursacherfahrzeuges den 29-Jährigen trotz dieser Tatsache hatte fahren lassen.
Den 29-Jährigen erwartet nun eine Strafanzeige wegen Führen eines Kfz ohne erforderliche Erlaubnis und den 45-Jährigen eine Strafanzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz (Als Halter jemanden das Kfz führen lassen, obwohl der die erforderliche Erlaubnis nicht hat).
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Ein 29-Jähriger befuhr die Bismarckstraße in Fahrtrichtung Westen. Nach Zeugenaussagen schaute er während seiner Fahrt auf sein Handy und kam mit seinem Pkw nach rechts in Richtung der dort geparkten Fahrzeuge ab. In Höhe der Hausnummer 21 kam es dann zu einem Zusammenstoß mit einem geparkten Pkw. Dabei entstand hoher Sachschaden am geparkten Pkw und mittlerer Sachschaden am Verursacherfahrzeug. Beide Pkw waren nicht mehr fahrbereit.
Bei den nachfolgenden Ermittlungen und Zeugenbefragungen stellte sich heraus, dass der 29-jährige Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war und der 45-jährige Halter des Verursacherfahrzeuges den 29-Jährigen trotz dieser Tatsache hatte fahren lassen.
Den 29-Jährigen erwartet nun eine Strafanzeige wegen Führen eines Kfz ohne erforderliche Erlaubnis und den 45-Jährigen eine Strafanzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz (Als Halter jemanden das Kfz führen lassen, obwohl der die erforderliche Erlaubnis nicht hat).
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