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Magistrat spricht sich für Anhebung der Lehrerbesoldung im Land Bremen aus

In seiner Sitzung am 6. Dezember 2017 hat sich der Magistrat für die Anhebung der Besoldung für Lehrkräfte mit der Qualifikation für die Primarstufe und die Sekundarstufe I auf A13/EG13 ausgesprochen und den Senat gebeten, hierfür die besoldungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Bremerhavens Schuldezernent, Stadtrat Michael Frost: „Wir stehen in der Verpflichtung, zur Absicherung des Unterrichts qualifizierte Lehrkräfte an die Stadt Bremerhaven zu binden. Wettbewerbsfähige Gehälter sind hierfür eine fast zwingende Voraussetzung, da wir in direkter Konkurrenz zu anderen Bundesländern stehen.“
Erste Bundesländer haben die Besoldung laut Stadtrat Frost bereits angehoben und auch die neue niedersächsische Landesregierung denke Presseberichten zufolge darüber nach. „Da wir derzeit leider keine Anzeichen für eine gemeinsame Anstrengung aller Bundesländer sehen, gegen den Lehrkräftemangel anzugehen, darf sich gerade das Land Bremen dieser Debatte nicht entziehen.“ Frost wertet es zwar als positives Signal, dass der Senat den betreffenden Berufsgruppen ab dem kommenden Jahr eine Zulage gewähren will, diese entspreche jedoch nicht einer grundsätzlichen Anhebung der Besoldung für die Lehrkräfte in Grund- und Oberschulen.
Frost: „Diese Berufsgruppe ist mit den Herausforderungen des Bildungswesens jedoch in besonderer Weise konfrontiert. Sie legt den Grundstein für den späteren Bildungserfolg der Kinder, wird im Vergleich zu Gymnasial- und Berufsschullehrkräften jedoch schlechter besoldet und hat darüber hinaus noch eine höhere Unterrichtsverpflichtung.“ Dieses Missverhältnis müsse schleunigst beseitigt werden, um auch künftig junge Menschen für das Grund- und Oberschullehramt zu motivieren.
In seinem Beschluss befürwortet der Magistrat auch eine Absenkung der Unterrichts-verpflichtung. Sie war im Land Bremen 1997 für alle Schulstufen um rund zwei Lehrer-wochenstunden erhöht worden. Frost: „Mit der Rücknahme dieser Erhöhung würde die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte in Bremen und Bremerhaven auf die nieder-sächsische Regelung sinken, in der Primarstufe sogar darunter, sodass sich bei einem Weggang aus Bremerhaven keine Vorteile mehr ergeben würden.“
Da die Absenkung der Unterrichtsverpflichtung angesichts des Fachkräftemangels derzeit nicht umgesetzt werden könne, ohne die Unterrichtsversorgung zu gefährden, plädiert der Magistrat in seinem Beschluss für die Einrichtung von Arbeitszeitkonten, auf denen aktuell geleistet Mehrarbeit „angespart“ und in der Zukunft bei besserer Personallage in Form von Teilzeit, Sabbaticals oder anderen Möglichkeiten der Arbeitszeitreduzierung abgegolten werden kann.
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