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Am 15. März beginnt im Land
Bremen die sogenannte Brut- und Setzzeit. Bis einschließlich 15. Juli
besteht dann eine Anleinpflicht für Hunde in der freien Landschaft.
Daran erinnern das Umweltschutzamt und Stadtjägermeister Holger Bartels.
Im Frühjahr beginnen Brut und Aufzucht der Jungtiere. Viele
Vogelarten brüten am Boden oder in Bodennähe, auf Randstreifen, an
Wegesrändern und in Parks unter Hecken und Gebüschen. Aber auch Rehe und
andere Wildtiere suchen die Deckung von Gehölzen oder hohem Gras und
bringen dort ihren Nachwuchs zur Welt. „Um Beeinträchtigungen von
Wildtieren zu vermeiden, wird an alle Hundehalter appelliert, ihre Tiere
in dieser Zeit nicht unangeleint laufen zu lassen“, sagt
Umweltdezernentin Dr. Susanne Benöhr-Laqueur. „Der Jagdtrieb eines Hundes kann zur Gefahr für die
wildlebenden Tiere und deren Nachwuchs werden“ ergänzt Stadtjägermeister
Holger Bartels. Dies gelte auch für gut gehorchende Hunde, wenn der
Jagdtrieb sie einer attraktiven Fährte folgen lasse. Streuende,
wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr
insbesondere für Jungtiere werden, denn im Falle einer empfindlichen
Störung stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres
Nachwuchses ein. Zu bedenken ist auch, dass tragende Tiere in ihrer
Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind. In den Natur- und Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet
müssen Besucher zudem die jeweiligen Verordnungen beachten. „Hunde sind
in den Schutzgebieten ganzjährig an der Leine zu führen“, betont Malte
Wördemann, Landschaftsplaner beim Umweltschutzamt. Auch das Betreten von
Flächen abseits der Wege ist zum Schutz von Pflanzen und Tieren
grundsätzlich nicht gestattet. Diese Regelung gilt im Naturschutzgebiet
Luneplate sowie den Landschaftsschutzgebieten Rohrniederung und
Surheide-Süd/Ahnthammsmoor. Verstöße gegen die Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit
bzw. gegen die Schutzgebietsverordnungen können als Ordnungswidrigkeit
geahndet werden.
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