Als er den Fahrzeugschein und seinen Führerschein vorzeigen sollte, stellte sich heraus, dass der Mann keine Fahrerlaubnis mehr besaß. Die wurde ihm schon vorher durch die Verwaltungsbehörde entzogen. Jetzt muss nicht nur er sich für ein Führerscheinvergehen verantworten, sondern auch der Halter des benutzten Wagens, weil der es zuließ, dass ein Fahrer ohne Fahrerlaubnis fuhr.

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