Dort gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Es wurden 1233 Fahrzeuge angemessen. Die höchste gefahrene Geschwindigkeit betrug 85 km/h. In zwei Fällen müssen die Fahrzeugführer mit einem Fahrverbot rechnen. In 16 Fällen wurden Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen geschrieben, in 154 Fällen wurden Verwarnungen ausgesprochen. Die Beanstandungsquote von 13,78 % zeigt, dass immer noch zu viele Fahrzeugführer zu schnell fahren und Geschwindigkeitsmessungen notwendig sind.
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