Umweltsenator legt Rechtsmittel gegen Verwaltungsgerichtsbeschluss ein
Der Senat hält am Bau eines Offshore Terminals in Bremerhaven fest. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Bremen vom 18. Mai 2016 wird vom hierfür zuständigen Ressort für Umwelt, Bau und Verkehr Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht.
Senator Joachim Lohse: "Meine Behörde hat nach intensiver Abstimmung mit der Bundeswasserstraßenverwaltung das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Wir können deshalb die Feststellung des Verwaltungsgerichtes, hier sei die Bundesbehörde und nicht das Land zuständig gewesen, nicht nachvollziehen und nicht hinnehmen."
Das Bundesverkehrsministerium hatte in den vergangenen Tagen deutlich gemacht, dass die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtes nicht akzeptiert werden könne. Der Bund sei nur für den Neu- und Ausbau der Bundeswasserstraßen als Verkehrsweg zuständig. Demgegenüber seien die Länder für die Errichtung von Häfen zuständig. Eine derart weite Auslegung seiner Zuständigkeiten, wie sie das Verwaltungsgericht Bremen vorgenommen habe, könne seitens des Bundes nur von einem obersten Bundesgericht akzeptiert werden.

Vor diesem Hintergrund bestätigt der Senat die Notwendigkeit, dieses Projekt weiter zu verfolgen. Hierzu ist es erforderlich, die entsprechenden Rechtsmittel gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes einzureichen.
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