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Verbessertes Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge in Ausbildung - Mehr Rechtssicherheit für Wirtschaft und Handwerk

In Bremen tritt heute (1. Juli 2015) ein neuer Erlass in Kraft, mit dem Flüchtlingen mit Ausbildungsplatz ein Aufenthaltsrecht verschafft wird.
Die Bremer Landesregierung hat sich auf Bundesebene – zuletzt auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 18. Juni 2015 - beharrlich für die Forderung der Wirtschafts- und Handwerksverbände eingesetzt, dass Jugendliche und junge Erwachsene insbesondere aus nicht sicheren Herkunftsstaaten unabhängig von einem eventuellen Asylverfahren und dessen Ausgang eine berufliche Ausbildung aufnehmen oder eine begonnene Ausbildung oder ein erreichtes fortgeschrittenes Stadium der Schulbildung abschließen können.
Die Bundesregierung hat nun erfreulicherweise ihre bisher ablehnende Rechtsauffassung gelockert. Den Bundesländern steht es nun frei, die Aufnahme einer Berufsausbildung als „dringenden persönlichen Grund“ für die Erteilung einer Duldung anzuerkennen.
In dem Erlass an die Ausländerbehörden in Bremen und Bremerhaven, heißt es konkret:
"Einem ausreisepflichtigen Ausländer soll in der Regel im Fall der Aufnahme einer Berufsausbildung eine Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG für die Dauer des ersten Ausbildungsjahres erteilt werden. Soweit das erste Ausbildungsjahr erfolgreich absolviert wurde, soll die Duldung für die weiteren Ausbildungsjahre verlängert werden.
Der Ausländerin oder dem Ausländer soll zur Vorlage bei dem Ausbildungsbetrieb bescheinigt werden, dass der Aufenthalt bei einem ordnungsgemäßen Verlauf der Ausbildung grundsätzlich bis zum Abschluss verlängert werden wird."
Aus Sicht von Innensenator Ulrich Mäurer und Wirtschaftssenator Martin Günthner setzt die Regelung einen wichtigen Integrationsanreiz und stärkt auch den Wirtschaftsstandort Bremen. "Mit dem Erlass schaffen wir endlich Rechtssicherheit für Ausbildungsbetriebe, die Asylsuchende und Geduldete einstellen wollen und in deren Fähigkeiten investieren wollen", so Mäurer am heutigen Tage. Senator Günthner ergänzte: "Das verbesserte Bleiberecht stärkt die Chancen junger Flüchtlinge, mit einer Berufsausbildung die zentrale Grundlage für ihre weitere persönliche Entwicklung zu schaffen. Es ist ein wichtiger Baustein, der sowohl gut für die betroffenen jungen Menschen als auch für die Wirtschaftsstandorte Bremen und Bremerhaven wirkt."

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