Die mögliche Aufhebung des Badeverbots in der Weser im
Bereich des Weserstrandbades ist nach Ansicht von Oberbürgermeister Melf
Grantz keine politische Entscheidung. "Angesichts der weiterhin
vorhandenen Gefahren durch starke Strömungen und die Berufsschifffahrt,
ist diese Entscheidung eine Frage des Gewissens. Magistratsmitglieder
und Stadtverordnete müssen für sich entscheiden, wie sie dazu stehen ",
so Grantz.
Die Aufhebung des Badeverbots im Bereich des Weserstrandbades wird unter anderem diskutiert, weil durch den Erlass der Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an Gewässern im Land Bremen eine Rechtsänderung erfolgt ist. Demnach ist das Baden in der Weser an bestimmten Flussabschnitten grundsätzlich möglich. Der Eigentümer oder Nutzer dieser Areale kann jedoch aus berechtigtem Interesse den Zugang zum Wasser beschränken. Dazu gehört bisher der Bereich des Weserstrandbades. Derzeit wird das dort geltende Badeverbot von der Bädergesellschaft als Hausherrin aufrechterhalten, um Gäste des Bades beispielsweise nicht der Gefahr durch starke Strömungen bei Ebbe und Flut auszusetzen.
Im Zuge der Diskussion um eine mögliche Aufhebung des Badeverbots, hatte die Bädergesellschaft ein aktuelles Gutachten zur Problematik des Badens in der Weser in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten geht insbesondere der Frage der Gewährleistung der Nutzersicherheit und der Verkehrssicherheit im Bereich des Weserstrandbades sowie auch der Haftungsfrage bei Unglückfällen nach.
Vor diesem Hintergrund kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass das Baden am Weserstrandbad unter bestimmten Voraussetzungen möglich wäre – weist aber auch auf die damit verbundenen Risiken hin und zeigt in Verknüpfung mit unterschiedlichen Kostenfaktoren verschiedene Alternativen auf, die Oberbürgermeister Grantz in seine Vorlage für den Magistrat aufgenommen hat. Eine Möglichkeit ist, dass das bisherige Badeverbot bestehen bleibt. Als Alternative dazu, könnte im Bereich des Weserstrandbades ein klar abgegrenzter und gesicherter Wasserbereich geschaffen werden, durch den für das Weserstrandbad dann die gleichen Verkehrssicherungspflichten wie für ein öffentliches Schwimmbad mit Öffnungszeiten und einer Wasseraufsicht mit qualifiziertem Personal gelten würden. Die dritte Möglichkeit ist, das Schwimmen in der Weser im Bereich des Weserstrandbades auf eigene Gefahr mit entsprechenden Hinweisen auf die Lebensgefahr zu dulden. Das Weserstrandbad würde auch in diesem Fall weiterhin von der Bädergesellschaft Bremerhaven mbH bewirtschaftet werden – allerdings ohne Eintritt und ohne Strandaufsicht, um nicht den Eindruck einer beaufsichtigten Badestelle zu erwecken.
„Dass das Baden und Schwimmen in der Weser gefährlich sein kann, hat der jüngste Unglücksfall mit Todesfolge in Höhe des Lohmanndeiches gezeigt“, so Grantz. „Sicherlich ist es für den Freizeit- und auch Tourismuswert von Vorteil, einen Strand direkt in der Innenstadt zu haben, an dem das Schwimmen im Fluss geduldet wird. Gleichzeitig muss aber auch bedacht werden, welche Gefahren für Leib und Leben damit verbunden sind und auch, wie im Unglücksfall ein notwendiger Rettungseinsatz mit welchen Beteiligten und verbundenen Kosten durchgeführt wird. Alles in allem ist dies keine Entscheidung, die aufgrund von Vorschriften getroffen wird, sondern vor allem auch aus der emotionalen Verantwortung den Menschen gegenüber.“
Aller Voraussicht nach, wird das Badeverbot am Weserstrandbad auf der Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 10. Juli stehen. Zuvor beraten noch die rot-grüne Regierungskoalition sowie der Magistrat darüber.
Die Aufhebung des Badeverbots im Bereich des Weserstrandbades wird unter anderem diskutiert, weil durch den Erlass der Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an Gewässern im Land Bremen eine Rechtsänderung erfolgt ist. Demnach ist das Baden in der Weser an bestimmten Flussabschnitten grundsätzlich möglich. Der Eigentümer oder Nutzer dieser Areale kann jedoch aus berechtigtem Interesse den Zugang zum Wasser beschränken. Dazu gehört bisher der Bereich des Weserstrandbades. Derzeit wird das dort geltende Badeverbot von der Bädergesellschaft als Hausherrin aufrechterhalten, um Gäste des Bades beispielsweise nicht der Gefahr durch starke Strömungen bei Ebbe und Flut auszusetzen.
Im Zuge der Diskussion um eine mögliche Aufhebung des Badeverbots, hatte die Bädergesellschaft ein aktuelles Gutachten zur Problematik des Badens in der Weser in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten geht insbesondere der Frage der Gewährleistung der Nutzersicherheit und der Verkehrssicherheit im Bereich des Weserstrandbades sowie auch der Haftungsfrage bei Unglückfällen nach.
Vor diesem Hintergrund kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass das Baden am Weserstrandbad unter bestimmten Voraussetzungen möglich wäre – weist aber auch auf die damit verbundenen Risiken hin und zeigt in Verknüpfung mit unterschiedlichen Kostenfaktoren verschiedene Alternativen auf, die Oberbürgermeister Grantz in seine Vorlage für den Magistrat aufgenommen hat. Eine Möglichkeit ist, dass das bisherige Badeverbot bestehen bleibt. Als Alternative dazu, könnte im Bereich des Weserstrandbades ein klar abgegrenzter und gesicherter Wasserbereich geschaffen werden, durch den für das Weserstrandbad dann die gleichen Verkehrssicherungspflichten wie für ein öffentliches Schwimmbad mit Öffnungszeiten und einer Wasseraufsicht mit qualifiziertem Personal gelten würden. Die dritte Möglichkeit ist, das Schwimmen in der Weser im Bereich des Weserstrandbades auf eigene Gefahr mit entsprechenden Hinweisen auf die Lebensgefahr zu dulden. Das Weserstrandbad würde auch in diesem Fall weiterhin von der Bädergesellschaft Bremerhaven mbH bewirtschaftet werden – allerdings ohne Eintritt und ohne Strandaufsicht, um nicht den Eindruck einer beaufsichtigten Badestelle zu erwecken.
„Dass das Baden und Schwimmen in der Weser gefährlich sein kann, hat der jüngste Unglücksfall mit Todesfolge in Höhe des Lohmanndeiches gezeigt“, so Grantz. „Sicherlich ist es für den Freizeit- und auch Tourismuswert von Vorteil, einen Strand direkt in der Innenstadt zu haben, an dem das Schwimmen im Fluss geduldet wird. Gleichzeitig muss aber auch bedacht werden, welche Gefahren für Leib und Leben damit verbunden sind und auch, wie im Unglücksfall ein notwendiger Rettungseinsatz mit welchen Beteiligten und verbundenen Kosten durchgeführt wird. Alles in allem ist dies keine Entscheidung, die aufgrund von Vorschriften getroffen wird, sondern vor allem auch aus der emotionalen Verantwortung den Menschen gegenüber.“
Aller Voraussicht nach, wird das Badeverbot am Weserstrandbad auf der Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 10. Juli stehen. Zuvor beraten noch die rot-grüne Regierungskoalition sowie der Magistrat darüber.
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