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Polizei will Kontrollen durchführen besonders bei Radfahrern

Was haltet Ihr davon?Schikane oder Sinnvoll?Braucht Bremerhaven wieder Geld?
Hier die Ankündigung der Kontrollen.

Aktionsmonat September: Mangelnder Abstand und Sicherheit von Radfahrern

Die Bremerhavener Polizei hat es sich zum  Ziel gesetzt, die Zahl der Verkehrsunfälle deutlich zu senken. Es sollen Leben gerettet, die Gesundheit geschützt und Schäden für den Einzelnen und die Gesellschaft abgewendet werden. Im Jahr 2011 gab es 4207 Verkehrsunfälle mit 645 Verletzten. Zwei Menschen verloren ihr Leben. Mit  Aktionsmonaten sollen die Zahl der Unfälle zum Einen wieder unter 4000 gedrückt und zum Anderen insbesondere die körperlichen Unfallfolgen minimiert werden: Im September möchte die Polizei den Blick für vermeidbare Verkehrsunfälle und deren Folgen schärfen.

Unzureichender Abstand als Unfallursache

Im Jahr 2011 gab es in Bremerhaven 665 Verkehrsunfälle, die in Verbindung mit unzureichendem Abstand und nicht angepasster Geschwindigkeit standen. Dabei wurden 41 Menschen verletzt.

Bei fast jedem Auffahrunfall ist zu geringer Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug die Hauptunfallursache! Bei vielen Verkehrsunfällen ist fehlender oder nicht ausreichender seitlicher Sicherheitsabstand ursächlich, ob nun zwischen Pkw - Führern und Radfahrern, zwischen Radfahrern oder zwischen Radfahrer und Fußgänger!

Der erforderliche Sicherheitsabstand muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter einem Fahrzeug gehalten werden kann, wenn das Fahrzeug vor einem plötzlich gebremst wird. Der einzuhaltende Sicherheitsabstand richtet sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnissen und natürlich auch den persönlichen Fähigkeiten, der eigenen Aufmerksamkeit und den Eigenschaften des Fahrzeugs. Die Rechtsprechung geht derzeit davon aus, dass man mindestens einen „halben Tachowert“ Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug haben muss. Im Stadtverkehr kann ggf. auch ein kleinerer Abstand (Faustformel: drei Fahrzeuglängen bzw. 15 Meter Abstand) zum Vordermann gewählt werden, wenn die vor einem liegende Fahrbahn einsehbar, hindernisfrei und man bremsbereit ist. Und wie ist die tatsächliche Situation? Viele Verkehrsteilnehmer fahren zu dicht auf! Dabei muss man immer damit rechnen, dass ein Vorausfahrender plötzlich bremst, weil er selbst auf etwas reagiert. Gut, wenn man dann einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhält!

Zu anderen Verkehrsteilnehmern, die sich in der gleichen Richtung fortbewegen, muss beim Überholen ein ausreichender Seitenabstand eingehalten werden. Der Mindestabstand zum überholten Radfahrer muss 1,5 – 2 m betragen, besonders dann, wenn der Radfahrer unsicher wirkt, wenn die Straßen- oder Wetterverhältnisse schlecht sind, und erst recht dann, wenn das überholende Fahrzeug erheblich schneller als der Radfahrer ist. Im Zweifel darf nicht überholt werden! Zu einem am Fahrbahnrand gehenden Fußgänger muss mindestens 1 Meter Seitenabstand gehalten werden.  Damit ein Radfahrer auch nicht mit einer sich öffnenden Autotür kollidiert, ist ein deutlicher Abstand zu parkenden Fahrzeugen einzuhalten.

Sicherheit für Radfahrer
Das Fahrrad ist in! Das Fahrrad wird immer mehr genutzt, sei es auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder bei der Freizeitgestaltung. Die Folge ist, dass sehr viele Radfahrer unterwegs sind. Die Bremerhavener Polizei wird in diesem Monat auch im Interesse der Radfahrer verstärkt die Ausrüstung der Fahrräder überprüfen. Lebenswichtige Teile am Fahrrad sind: Bremsen, Beleuchtung, Reflektoren und eine Klingel. Mit dem neuen Schuljahr werden auch wieder verstärkt Jugendliche mit dem Rad zur Schule fahren. Aus diesem Grund wird die Polizei insbesondere auf den Hauptverkehrsstraßen und im Bereich von Schulen das Gespräch mit den Jugendlichen suchen.

Sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährden Radfahrer, die rotlichtzeigende Ampeln missachten. Hier werden die Polizeibeamten konsequent durchgreifen und die Verstöße mit Bußgeld ahnden. Das Missachten wird mit mindestens 45 Euro und einem Punkt geahndet. Sollte das Fehlverhalten zu einem Verkehrsunfall führen, kann das Bußgeld bis zu 180 Euro betragen.

Dunkle Kleidung kann die Erkennbarkeit der Radfahrer auch stark  beeinträchtigen. Unter der Devise „Sicherheit durch Sichtbarkeit“ wird die Verkehrswacht Bremerhaven e.V. zusammen mit der Polizei zu diesem Thema bei Kontrollen informieren und reflektierende Lebensretter an Radfahrer verteilen.

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