Angeklagt ist Olaf O. (52) wegen sexuellen Missbrauchs. Sein Opfer ist die Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin. In wenigen Wochen steht er deshalb vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft erhob bereits Anfang Mai Anklage gegen ihn. Wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person in 16 Fällen.
Warum sperrt ihn niemand in U-Haft? Stefanie Wulff, Vize-Präsidentin und Sprecherin des Amtsgerichts Bremerhaven: „Die Staatsanwaltschaft stellte damals keinen Antrag auf Haftbefehl. Und ohne den schicken wir niemanden in U-Haft.“
Die Ankläger sehen keine Chance für U-Haft. Oberstaatsanwalt Frank Schmitt: „Bei solchen Prozessen ist es schwierig. Er basiert aus Zeugen- statt auf Sachbeweisen. Wenn die Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichen, bestehen keine ausreichenden Haftgründe.“
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