Sieg vor Gericht
Hafenarbeiter müssen wieder eingestellt werden
Mehr als 60 Hafenarbeiter im Land Bremen müssen nach ihrer
Kündigung wieder eingestellt werden oder bekommen Geld. Das
Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine Klage des Gesamthafenbetriebsvereins
(GHB) im Land Bremen abgewiesen. Die Leiharbeitsfirma der
Hafenunternehmen hatte während der Wirtschaftskrise mehr als 1.000
Hafenarbeiter entlassen.
Proteste und Klagen gab es nach den Entlassungen im Jahr 2009.
Der GHB hatte Einspruch gegen Urteile des Landesarbeitsgerichts
Bremen eingelegt. Das Bremer Gericht hatte im Herbst 2011 entschieden,
dass die Leiharbeitsfirma die Hafenarbeiter wieder einstellen muss. Es
gab schon vorher ähnliche Urteile. Als Folge musste der GHB zahlreiche
Mitarbeiter wieder beschäftigen und Nachzahlungen in Millionenhöhe
leisten.
Inzwischen wieder 3.000 Mitarbeiter
Nach
der Entlassungswelle hatten fast 250 Beschäftigte geklagt. Dem
Unternehmen stehen inzwischen weitere Klagen bevor. Einige Beschäftigte
wollen gerichtlich erstreiten, dass sie in höhere Lohngruppen eingestuft
oder auf ihren alten Posten zurückversetzt werden. Wegen der guten
Auftragslage ist der GHB inzwischen wieder auf rund 3.000 Mitarbeiter
angewachsen.
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