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Der Jahreswechsel gestaltete sich für die Einsatzkräfte der Feuerwehr Bremerhaven als sehr Arbeitsreich.
In dem Zeitraum von 18 Uhr bis 06 Uhr wurden 24 Brandeinsätze, 3 Hilfeleistungseinsätze sowie 34 Rettungsdiensteinsätze im Stadtgebiet Bremerhavens abgearbeitet. Dazu kam noch eine nachbarschaftliche Löschhilfe in der Ortschaft Drangstedt.
Überwiegende Einsätze waren sylvestertypische Kleinbrände, sprich Müllkübel. In der Hafenstr. brannte es in einem Lebensmittelgeschäft. Hier wurde das Feuer schnell unter Kontrolle gebracht und gelöscht.
Gegen Ein Uhr morgens wurde der Rettungsdienst zu einer schwangeren Frau gerufen. Hier hatte es der neue Erdenbürger allerdings so eilig das er mit Unterstützung der Einsatzkräfte in der elterlichen Wohnung als Erstes Kind Bremerhavens im Neuen Jahrzehnt zur Welt kam.
Auf der Autobahn sind zwischen den Anschlussstellen Leherheide und Mitte, Fahrtrichtung Bremen, in den frühen Morgenstunden bei sehr dichtem Nebel mehrere Fahrzeuge kollidiert. Hier wurde die BAB längere Zeit für die Rettungsarbeiten voll gesperrt und insgesamt zehn Personen rettungsdienstlich versorgt.
Bewährt hat sich auch in dieser Nacht, das die Kameraden der freiwilligen Feuerwehren die Löschfahrzeuge auf ihren Feuerwachen fest besetzt hatten und somit sehr schnell an den jeweiligen Einsatzorten tätig werden konnten.
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Bild von Thomas Müller auf Pixabay

Am Vormittag des Neujahrstages ist ein 45 Jahre alter Mann ins Wasser des Alten Hafens gefallen. Er konnte sich selbst an Land retten. Gegen 9.45 Uhr hörte ein Passant Hilferufe und konnte dann den 45-Jährigen entdecken, wie er gerade aus dem Wasser kletterte. An Land gab der angetrunkene Pechvogel den herbeigerufenen Polizeibeamten gegenüber an, aus Unachtsamkeit auf dem feuchten Untergrund ausgerutscht und ins Wasser gefallen zu sein. Verletzt wurde der 45-Jährige nicht, jedoch mit einer wärmenden Decke ausgestattet und durch den Rettungsdienst weiter betreut. .


Foto:Sven Peter www.spfoto.de
Die Eisbären Bremerhaven fahren ihren vierten Sieg in Serie ein und gewinnen vor heimischem Publikum (1.571 Zuschauer) mit 102:79 gegen die VfL Kirchheim Knights. Topscorer der Partie war erneut Rohndell Goodwin mit 26 Punkten. Des Weiteren überzeugten Kasey Hill mit 17 Punkten und 8 Assists sowie Sid-Marlon Theis mit 16 und Will Vorhees mit 14 Punkten.
Beide Mannschaften starteten zunächst ausgeglichen ins Spiel. Gleich im ersten Angriff versenkte Adrian Breitlauch einen Dreier nach Zuspiel von Kasey Hill. Mit einem 12:0-Lauf konnten sich die Eisbären nach fünf gespielten Minuten erstmals zweistellig absetzen (18:7). Den letzten Korb im ersten Spielabschnitt erzielte der wieder genesene Joshua Braun (25:16).
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Ins zweite Viertel starteten Kasey Hill und Co. hellwach und konnten ihre Führung schnell ausbauen (32:18). Nun waren jedoch die Knights am Drücker und konnten Punkt um Punkt aufholen. Nach einem erfolgreichen Dreipunktspiel von Till Pape war die Führung der Eisbären auf sechs Punkte geschrumpft (38:32). Bis zur Halbzeit blieb das Spiel recht ausgeglichen und die Eisbären stabilisierten ihr Spiel (47:38).
Der starke Rohndell Goodwin verschaffte sich und seinen Mitspielern im dritten Viertel mit drei Dreiern in Folge wieder etwas Abstand zu den Kirchheimern (61:46). Doch die Kirchheimer ließen sich einfach nicht abschütteln und bewiesen große Moral. Sie konterten abermals mit einem 13:0-Lauf und verkürzten den Rückstand auf nur vier Punkte (64:60). Aber auch die Eisbären wussten zu kontern und mit einem erfolgreichen Korbleger mit der Schlusssirene des dritten Viertels machte Will Vorhees den Spielstand wieder zweistellig (72:61).
In den letzten Spielabschnitt starteten die Eisbären direkt mit jeweils einem Dreier von Sid-Marlon Theis und Toni Canty (78:61). In der Folge unterbanden die Bremerhavener jeden Ansatz einer Aufholjagd der Kirchheimer und ließen nichts mehr anbrennen. Mit zwei Freiwürfen knackte Rohndell Goodwin die 100-Punkte-Marke für die Eisbären. Knapp eine Minute später markierte Menno Möller die zwei letzten Punkte des Spiels mit wiederum zwei Freiwürfen (102:79).
Weiter geht es für die Eisbären im neuen Jahr mit einem Heimspiel gegen die ROSTOCK SEAWOLVES. Am 10.01.2020 spielen die Eisbären erneut zuhause in der Stadthalle Bremerhaven. Tip-Off ist um 19.30 Uhr. Dies ist das erste Spiel am Freitag des Doppel-Heimspiel-Wochenendes. Am Sonntag, dem 12.01.2020, folgt das Heimspiel gegen die Nürnberg Falcons. Tip-Off ist um 17.30 Uhr.
Tickets für die Spiele gibt es hier.
Eisbären Bremerhaven - VfL Kirchheim Knights 102:79 (47:38)
Die Viertel im Ãœberblick: 25:16, 22:22, 25:23, 30:18
Punkteverteilung Eisbären Bremerhaven: Braun 3, Hill 17 (8 Ass), Möller 2, Canty 9, Breitlauch 8, Clay 7 (9 Reb), Heiken, Theis 16, Goodwin 26, Friederici, Vorhees 14 (7 Reb)
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Der öffentlich bekannt gewordene Tierschutzfall in Bremerhaven hat für das Veterinäramt des Landes Bremen ein Nachspiel. Der Bremerhavener Tierschutzverein wirft der Behördenleitung vor, vorschnell eine falsche Entscheidung getroffen zu haben und hat eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen Frau Dr. Bärbel Schröder, Amtsleiterin Ltd. Veterinärdirektorin Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des LandesBremen (LMTVET), bei der Senatorin für
Gesundheit eingereicht. Frau Dr. Bärbel Schröder, hat die für Bremerhaven zuständige Amtstierärztin angewiesen, eine behördliche Anordnung dahingehend zu treffen, dass ein Halter einen Hund - nur zwei Tage nach der Sicherstellung - aus dem Bremerhavener Tierheim wieder abholen durfte.
„Wir erwarten jetzt eine Ãœberprüfung der Entscheidung auf Recht- und Zweckmäßig“, sagt Bernd Freemann vom Vorstand des Vereins.

Was war passiert?

Ein Mann hat seinen eigenen Hund getreten und gewürgt

Aufgrund einer Fremdanzeige wurde die Ortspolizeibehörde Bremerhaven am 18.12.2019 um 02:40 Uhr darüber informiert, dass ein Mann sich mit zwei Hunden im Bereich der Schleswiger Straße, Ecke Kirchenstraße aufhält und auf einen der Hunde eingetreten und ihn anschließend am Halsband hochgezogen hat. Der Hund hat fürchterlich gejault. In weiterer Entfernung war das Röcheln des Hundes zu hören, da der Hund keine Luft mehr bekommen hat.
Bei der Überprüfung der Personalien des Mannes stellten die herbeigerufenen Polizeibeamten fest, dass der Mann erheblich unter Alkohol- und Drogeneinfluss stand und eine gesteigerte Aggressionsbereitschaft zeigte. Nach der Inaugenscheinnahme der Wohnung des Beschuldigten kamen die Beamten zu der Auffassung, dass die Wohnung nicht dazu geeignet ist, Tiere dort artgerecht zu halten.
Die Tiere wurden fortgenommen und im Tierheim untergebracht. Die Polizei hat Anzeige nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes gegen den Mann gestellt.

Bernd Schomaker, Vorsitzender des Vereins ergänzt: „In Kenntnis des Polizeiberichtes ist es völlig unverständlich, dass die für Bremerhaven zuständige Amtstierärztin verfügen musste, dass der Halter einen seiner Hunde - nur zwei Tage nach der Sicherstellung - aus dem Bremerhavener Tierheim wieder abholen durfte.“ Diese Entscheidung ist auch der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln und stößt in breiter Masse auf großes Unverständnis. Das zeigen die vielen Kommentare und Weiterleitungen in den sozialen Netzwerken. „Es ist gut, dass es Menschen gibt, die aufmerksam sind und vermeintliche Missstände melden. Auch wenn die Sicherstellung nicht auf persönlichen Eindrücken, sondern auf schwierigen rechtlichen Grundlagen basiere, müssen die Entscheidungen der zuständigen Behörde auch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein.“
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Freemann: „Aus Sicht des Tierschutzes Bremerhaven wäre die behördliche Inobhutnahme des Hundes weiterhin gegeben gewesen, weil auf der Grundlage der bislang getroffenen Feststellungen eine Wiederholungsgefahr nicht auszuschließen ist. Die rechtliche Grundlage dafür ist nach § 16 a Abs. 1 Nr. 3 TierSchG vorhanden. Es stellt sich aber auch grundsätzlich die Frage, warum Tiere an Personen herausgegeben werden, gegen die ein Strafverfahren wegen Tierquälerei anhängig ist.“
Der andere Hund, der gequält worden war, bleibt im Tierheim – allerdings nur, weil es sich um einen Listenhund handelt, den der Mann grundsätzlich nicht halten darf.
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Nur wenige Verstöße verzeichnete die Polizei am Morgen des 30.12.2019 bei Verkehrskontrollen im Überseehafengebiet. Im Fokus der Beamten waren Fahrzeugführer, die zu viel 'Sprengstoff' in ihrem Fahrzeug beförderten. Silvester-Feuerwerk wird oft schon beim Hersteller in größeren Mengen günstig gekauft. Aber kaum jemand macht sich Gedanken darüber, wieviel davon z.B. in einem PKW transportiert werden darf. Private Transporte von Silvester-Feuerwerk stellen oft einen Gefahrguttransport ohne jegliche Sicherung dar. Es gibt Mengenbegrenzungen. Am Vormittag des 30.12.2019 gab es bei den Kontrollen nur wenige Beanstandungen. 5 Autofahrer hatten zu viel Sprengstoff an Bord und mussten wieder abladen. Statt der erlaubten 50 Kilogramm beförderten sie zwischen 75- und 142 Kilogramm Silvester-Feuerwerk. Der Leiter der Abteilung Verkehrsdienste, Erster Polizeihauptkommissar Mario Reichow, ist zufrieden mit dieser Entwicklung. "Die intensive Aufklärungs- und Präventionsarbeit im vergangenen Jahr war offensichtlich nicht umsonst. Viele Käufer waren über die Beförderungsbedingungen gut informiert." .



In den frühen Montagmorgenstunden (30.12.2019), gegen 02:08 Uhr, wurde die Polizei aufgrund eines Verkehrsunfalls in die Stresemannstraße, zum Parkplatz eines Schnellrestaurants, entsandt.
Der 29-jährige Verkehrsunfallverursacher war während der Wartezeit versehentlich auf das Gaspedal gekommen und beschädigte dadurch einen anderen, ebenfalls wartenden PKW.
Es entstand geringer Sachschaden. Es wurden keine Personen verletzt.
Während der Verkehrsunfallaufnahme konnten die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft des Unfallverursachers feststellen.
bit.ly/sikaservice
Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte die Vermutungen der Polizisten. Der Fahrer befand sich im Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit.
Es folgten eine Blutentnahme und die Beschlagnahme des Führerscheines.
Wann bzw. ob der 29-Jährige ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr wieder führen darf, entscheidet nun das Gericht.
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Sonntagmittag (29.12.2019), gegen 14:14 Uhr, wurde die Polizei in die Stresemannstraße entsandt. Mitarbeiter des Zolls hatten einen Fahrer kontrolliert, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Die Überprüfung der eingeschrittenen Beamten bestätigte die Aussagen des Zolls. Zudem konnte in Erfahrung gebracht werden, dass der 33-jährige Tatverdächtige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.
Um seine Identität zweifelsfrei zu bestätigen, wurde der Fahrer vorläufig festgenommen und zur Wache verbracht, da er kein Ausweisdokument bei sich führte.
Aufgrund seines Betäubungsmitteleinflusses wurde gesondert ein Verfahren eingeleitet und im Anschluss eine Blutentnahme durchgeführt.
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Aber nicht nur der Fahrer wird sich für sein Verhalten vor Gericht verantworten müssen. Auch gegen den Halter des PKW wurde ein Strafverfahren eingeleitet, da er einer Person, die nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, sein Fahrzeug zur Verfügung stellte.
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Am frühen Sonnabendmorgen (28.12.2019) wurden gegen 01.20 Uhr Anwohner in der Hermann-Ehlers-Straße durch einen lauten Knall aufgeschreckt. Wie sich herausstellte, hatten unbekannte Täter einen Zigarettenautomaten neben dem Parkplatz zum Kleingärtnerverein ´Erika´ aufgesprengt. Durch die Wucht der Detonation war der Automat vollständig deformiert - Teile lagen bis zu 10 Meter im Umkreis verstreut. Entwendet wurden Zigarettenschachteln und Bargeld. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Zeugenhinweise unter 0471 953 4444.
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Aufmerksame Zeugen riefen am frühen Sonnabendnachmittag (28.12.2019) gegen 13.30 Uhr die Polizei zum Parkplatz eines Schnellrestaurants an der Frederikshavner Straße. Zuvor hatten sie beobachtet, wie ein junger Mann in seinem PKW mit einer Schusswaffe hantierte. Die Einsatzkräfte näherten sich dem beschriebenen Wagen und forderten den Fahrer und zwei weitere Insassen auf, das Fahrzeug zu verlassen und sich auf den Boden zu legen.
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Die jungen Männer verhielten sich kooperativ und befolgten die Anweisungen der Beamten. Im Wagen lag auf dem Beifahrersitz eine schwarze Schusswaffe, die sich bei näherer Untersuchung als Schreckschusswaffe darstellte. Der 18jährige Besitzer gab an, die Waffe am Vortag für Silvester gekauft zu haben. Den erforderlichen kleinen Waffenschein hatte er nicht. Der junge Mann bedauerte sein Verhalten - trotzdem wurde eine Strafanzeige nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG wegen des Führens der Schreckschusswaffe gegen ihn gefertigt..

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