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Der Ferienpass 2016 ist ab dem 14. Juni im Amt für Sport und Freizeit, in den städtischen Freizeitheimen, im Spielpark Leherheide, im Kulturladen Wulsdorf, in den Geschäftsstellen der Nordsee-Zeitung sowie den Rathäusern von Schiffdorf und Geestland (Langen) zu bekommen. Viele Angebote können von den Ferienpass-Kindern ohne vorherige Anmeldung und kostenlos genutzt werden.
 Für die kostenpflichtigen und von der Teilnehmerzahl her begrenzten Angebote können die Teilnehmerausweise im Amt für Sport und Freizeit, Stadthaus 1, Zimmer 214, ebenfalls ab Dienstag, 14. Juni, abgeholt werden. Der Preis für den Ferienpass 2016 beträgt fünf Euro.



Senatorin Stahmann verleiht am Donnerstag, 31. März 2016, um 17 Uhr im Faust – der Eisladen in Bremerhaven (Goethestraße 11, 27576 Bremerhaven) zwanzig Urkunden mit den entsprechenden Ehrenamtskarten an engagierte Bürgerinnen und Bürger.
Voraussetzungen für den Erhalt der bundesweit einzigen bundesländerübergreifenden Ehrenamtskarte sind in beiden Bundesländern gleich: mindestens fünf Stunden pro Woche seit drei Jahren ehrenamtlich engagiert und es darf maximal eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Bescheinigt wird das Engagement durch die jeweilige Einrichtung. Das Sozialressort sammelt die Anträge, diese können auch im Internet runtergeladen werden, prüft die Angaben auf Plausibilität und stellt dann die Karte aus. Zwei Mal jährlich (im September und im März) werden die Karten ausgegeben.

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Für die Betreuung von Flüchtlingen werden 52 zusätzliche Stellen in den Ämtern geschaffen. Das hat der Magistrat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch, 13. Januar, beschlossen. Die zusätzlichen Stellen sind notwendig, um den zu erwartenden Flüchtlingszustrom in der Seestadt im Jahr 2016 bewältigen zu können.

„Wir gehen derzeit davon aus, dass Bremerhaven in den Jahren 2016 und 2017 jeweils 2.400 Hilfesuchende jährlich aufnehmen wird. Das entspricht dem festgelegten Anteil von 20 Prozent am Flüchtlingszuzug in Bremen“, erklärte Oberbürgermeister Melf Grantz. „Mit der Schaffung der zusätzlichen Stellen haben wir nun eine solide Basis geschaffen, um diesen Menschen unbürokratisch zu helfen und gleichzeitig die bereits vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ämtern im nötigen Maß zu entlasten.“
Insgesamt sind für den Verlauf des ersten Halbjahres 2016 dafür Personalkosten in Höhe von rund 1,374 Millionen Euro einkalkuliert. Die Summe soll über den Haushalt 2016/2017 sichergestellt werden. Die neu geschaffen Stellen sollen unverzüglich und unbefristet besetzt werden. Schwerpunkte dabei liegen unter anderem in der Sozialbetreuung und der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden sowie in der Kindertagesstätten-Betreuung, der Kinderförderung sowie in der Schulsozialarbeit und im Gesundheitsamt.

Das Bürgerbüro im Stadthaus 5 ist heute wegen eines technischen Ausfalls geschlossen, ob dies auch mit dem Technikausfall im Stadtamt Bremen zusammenhängt hängt ist nicht bekannt.
 Hier die Meldung aus Bremen:
 Bis heute (Dienstag, 10.11.2015) ca. 10 Uhr konnten die Beschäftigten im Stadtamt wieder an ihren PC arbeiten und die Kundenbedienung lief störungsfrei. Ab 10 Uhr fiel dann die Technik an immer mehr Arbeitsplätzen wieder aus. Ein Zugriff auf die für die Kundenbedienung erforderlichen DV-Fachverfahren ist gar nicht oder zeitverzögert möglich. Dies betrifft vor allem die Bereiche Kfz-Zulassungen (Totalausfall) Standesämter Melde- und Passangelegenheiten sowie Ausländerangelegenheiten können derzeit noch bearbeitet werden. Das mögliche Ausmaß und die Dauer der Störungen sind dem Stadtamt nicht bekannt. Die Brekom versucht derzeit unter Hochdruck das Problem zu lösen. Das Stadtamt rät den Kunden und Kundinnen, das Stadtamt nur in dringenden Fällen aufzusuchen und ansonsten über das Bürgertelefon 115 Termine zu vereinbaren.

Zum 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Eine wesentliche Änderung ist die
nunmehr erforderliche schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers über den erfolgten Bezug der Wohnung. Das bedeutet, dass bei jeder Anmeldung (Zuzug nach Bremen) und Ummeldung (Wohnungswechsel innerhalb Bremens) eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorgelegt werden muss. Die Vorlage des Mietvertrags reicht nicht aus. Wohnungsgeber sind Vermieter oder von ihnen Beauftragte, z.B. Wohnungsverwaltungen.
Nähere Informationen und die für die Wohnungsmeldung erforderlichen Formulare (Meldeschein und Wohnungsgeberbestätigung) können auf der Internetseite der Stadt Bremerhaven http://www.bremerhaven.de > Dienstleistungen A-Z > Wohnsitz anmelden bzw.  http://www.bremerhaven.de> Dienstleistungen A-Z > Wohnsitz ummelden abgerufen werden. Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels sind künftig nur noch zulässig, wenn die Betroffenen in die Ãœbermittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke ausdrücklich eingewilligt haben.


Im Fall der Umsetzung einer Abteilungsleiterin, der nun vor dem Verwaltungsgericht Bremen (VG) entschieden wurde, wird Oberbürgermeister Melf Grantz als oberster Dienstherr eine weitere gerichtliche Klärung anstreben und gegen das Urteil des VG in Berufung gehen.
Grantz weist darauf hin, dass die gleiche Kammer des VG in einem einstweiligen Beschluss vom 20. März 2014 in einer 15-seitigen Begründung die Umsetzung der Abteilungsleiterin als nicht zu beanstanden eingeschätzt hat. Wörtlich haben die drei mit dem Fall befassten Richter festgestellt: „Die Umsetzung stellt sich insbesondere nicht als ‚verkappte Disziplinarmaßnahme’ dar.“ Damit wird von dem Gericht ein Zusammenhang zwischen dem Hinweis auf einen Korruptionsverdacht, den die Abteilungsleiterin gegeben hat und ihrer Umsetzung deutlich zurückgewiesen. Nach den Umständen des Einzelfalles und den Erfahrungen in der Vergangenheit war die Umsetzung auch im Ãœbrigen nicht ermessensfehlerhaft. Dass nun ein Einzelrichter zum gegenteiligen Schluss gekommen ist, muss rechtlich geklärt werden“, betont Oberbürgermeister Grantz. Deshalb wolle er in Berufung gehen, um die Umsetzung vom Oberverwaltungsgericht überprüfen zu lassen. Im Ãœbrigen, so der Oberbürgermeister, war er in die Entscheidung zur Umsetzung nicht involviert. Der Ausgang der gegen Mitarbeiter anhängigen Strafermittlungserfahren wegen des Korruptionsverdachts bleibt abzuwarten.

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