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Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 22.11.2018 eine Liste der zu fällenden Bäume im Winter 2018/2019 beschlossen. Die dort aufgeführten Bäume werden in diesem Winter aus verschiedenen Gründen gefällt.

In der Liste der zu fällenden Bäume 2018/2019(PDF 33,1 KB)ReadSpeaker docReader Icon finden sich Angaben über Standort, Anzahl, Baumart, Stammumfang und den Grund der Baumentnahme. Des Weiteren gibt es auch eine Information dazu, ob der Baum am Standort oder andernorts im Stadtgebiet ersetzt werden kann.
Mithilfe der öffentlich einzusehenden Baumfällliste können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger bereits im Vorfeld darüber informieren, wo im Stadtgebiet Bäume entnommen werden müssen. Für weitergehende Informationen stehen die Mitarbeiter/Innen des Gartenbauamts selbstverständlich gerne zur Verfügung. .

Zahlungen an Alleinerziehende haben sich mehr als verdoppelt

Nach der Novelle des Gesetzes für Unterhaltsvorschüsse und ausfallleistungen (UVG) haben sich die entsprechenden Ausgaben der beiden Stadtgemeinden im Land Bremen mehr als verdoppelt: Hatten Bremen und Bremerhaven in den ersten sechs Monaten des Jahres 2017 zusammen noch 6,3 Millionen ausgegeben, waren es im Vergleichszeitraum 2018 fast 13,8 Millionen. Diese Daten hat Sozialsenatorin Anja Stahmann heute (23. August 2018) der Deputation für Soziales, Jugend und Integration vorgelegt. Die Zahl der Leistungsbezieherinnen und bezieher ist damit in der Stadtgemeinde Bremen von 4.655 (Stand: 30. Juni 2017) auf 8.099 und in der Stadtgemeinde Bremerhaven von 1.246 auf 2.555 angestiegen. 40 Prozent der Ausgaben trägt der Bund, 60 Prozent das Land und die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.
„Die hohen Zahlen zeigen, dass Alleinerziehende über lange Zeiträume auf die staatliche Unterstützung angewiesen sind“, sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport. „Mit den Zahlen haben sich unsere Erwartungen erfüllt“, sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport.
Mit der Gesetzesnovelle vom 1. Juli 2017 haben Minderjährige Alleinerziehender einen Anspruch auf die Unterhaltsleistung vom ersten Lebenstag bis zur Volljährigkeit, sofern der zahlungspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann („Unterhaltsausfallleistung“) oder nicht nachkommt („Unterhaltsvorschuss“). Zuvor war die Zahlung auf maximal sechs Jahre begrenzt. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) werden die Unterhaltsleistungen allerdings verrechnet, sodass in der Regel nur Aufstocker und Aufstockerinnen (also Hartz-IV-Bezieher mit eigenem, aber nicht ausreichendem Einkommen) von der Neuregelung der Unterhaltsleistungen profitieren können. Denn bei Unterhalsleistungen handelt sich nach dem Sozialgesetzbuch um eine vorrangige Leistung, die auch dann beantragt werden muss, wenn die Zahlungen grundsätzlich mit den Transferleistungen verrechnet werden müssen.
Familienpolitisch entlaste das im Jahr 1980 eingeführte und 2017 zuletzt reformierte UVG Trennungsfamilien in der Auseinandersetzung ums Geld, sagte Senatorin Stahmann weiter. „Das gibt Eltern in dieser schwierigen Lebensphase mehr Raum, sich den wesentlichen Fragen zu widmen, nämlich der gemeinsamen Sorge für die Kinder.“
Die Unterhaltsleistungen sind abhängig vom Alter des Kindes und belaufen sich auf:
  • 150 Euro pro Monat für Kinder von der Geburt für die ersten sechs Jahre
  • 201 Euro pro Monat für Kinder vom sechsten bis zum zwölften Geburtstag
  • 268 Euro pro Monat für Kinder vom zwölften bis zum 18. Geburtstag
„Die Gesetzesnovelle hat die finanzielle Lage für viel Alleinerziehende spürbar verbessert“, sagte die Senatorin weiter. „Bei zwei Kindern über zwölf Jahre können leicht mehr als 500 Euro zusätzlich in der Haushaltskasse ankommen.“ Man müsse aber auch „realistisch sagen, dass viele Empfängerinnen von Transferleistungen nicht von den Neuerungen profitieren“.
Unterhaltsleistungen müssen unter gewissen Voraussetzungen zurückgezahlt werden. Das gilt immer dann, wenn der zahlungspflichtige Elternteil über Einkommen verfügt, aus dem er zur Rückzahlung herangezogen werden kann. In der Regel sind zehn bis zwölf Prozent aller Unterhaltszahlungen in Bremen zurückzuholen. Im ersten Halbjahr 2018 ist dieser Anteil auf sechs Prozent gesunken. Hauptursache ist der Umstand, dass die Zahlungen an die Kinder der Alleinerziehenden sofort einsetzen, die Rückholung aber oftmals erst nach aufwendigen Einkommensprüfungen und mit erheblichem zeitlichen Nachlauf. Im Laufe dieses und des kommenden Jahres soll die Rückgriffquote wieder auf ihren normalen Wert steigen. Darüber hinaus sollen Änderungen der organisatorischen Abläufe in der Behörde mittelfristig dazu beitragen, die Rückgriffquote auf das Niveau der Stadtstaaten Berlin und Hamburg anzuheben. Bremen hat über die Jahre eine der niedrigsten Rückgriffquoten, die Werte von Berlin und Hamburg schwankten zuletzt zwischen 11 und 19 Prozent. Wesentliche Ursache für die niedrige Quote in Bremen ist die Sozialstruktur des Stadtstaates mit hoher Langzeitarbeitslosigkeit und vielen Beschäftigten in Teilzeit, Zeitarbeit und geringfügiger Beschäftigung. Einzelne Bundesländer mit geringer Arbeitslosigkeit und stabilen, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erreichen Rückgriffquoten von 33 bis 36 Prozent, der Mittelwert liegt bei 21 Prozent..

Shoppen in der Bürger und nebenbei eine Stunde gratis Surfen: Seit Samstag, den 18. August 2018, gibt es kostenfreies WLAN in der Bürgermeister-Smidt-Straße in Bremerhaven. 

Vom Theodor-Heuss-Platz bis zur Keilstraße ist das schnelle Internet mit bis zu 50Mbit pro Sekunde verfügbar. Möglich machen das die Weser-Elbe-Sparkasse (WESPA) und swb Von 12:00 bis 18:00 Uhr wird am Samstag, 18. August 2018, vor dem swb-Kundencenter in der Bürger 49 gefeiert. Ein DJ spielt Musik und bietet ein WLAN-Quiz mit kleinen Preisen an, während die swb-Trinkwasserbar und -Rucksackträger die Passanten mit frischem Trinkwasser versorgen.
„Wir haben mehrere WLAN-Hotspots rund um die WESPA-Geschäftsstelle und das rund 400 Meter entfernte swb-Kundencenter aufeinander abgestimmt“, sagt Axel Siemsen, Geschäftsführer von swb Bremerhaven. „Dadurch versorgen wir zwei Drittel der Bürgermeister-Smidt-Straße mit freiem WLAN-Signal.“ swb-Internetkunden können sich zudem mit ihren Webmail-Zugangsdaten einloggen und unbegrenzt Surfen.
„Nachdem wir im vergangenen Jahr in Kooperation mit der swb zunächst all unsere Geschäftsstellen in der Stadt Bremerhaven und im Landkreis Cuxhaven für unsere Kunden mit kostenfreiem WLAN ausgestattet haben, freuen wir uns nun darüber, auch einen Großteil der Einkaufsstraße  mit kostenfreiem WLAN zu versorgen. Damit tragen swb und WESPA maßgeblich dazu bei, dass die Innenstadt für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt aber auch für alle Besucher Bremerhavens weiter an Attraktivität gewinnt“, so Peter Klett, Vorstandsvorsitzender der Weser-Elbe Sparkasse....

Aufgrund einer angespannten Personalsituation kam es am 14. August 2018, bei BREMERHAVEN BUS zu Ausfällen von Fahrten im Liniennetz.

Ein hoher Krankenstand sowie fehlende Resturlauber führten heute bei BREMERHAVEN BUS zu einem personellen Engpass. Vier Dienste konnten nicht besetzt werden, fahrplanmäßige Fahrten mussten ausfallen.

„Wir arbeiten jetzt mit Hochdruck daran schnellstmöglich wieder ein zuverlässiges Angebot zu organisieren“, sagt Robert Haase, Geschäftsführer der Bremerhavener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH.

Um die gewohnte Leistung auf die Straßen zu bringen, aktiviert BREMERHAVEN BUS jetzt kurzfristig Reserven und setzt entsprechend ausgebildetes Verwaltungs- und Werkstattpersonal ein. Ab nächste Woche stehen sechs zusätzliche Mitarbeiter zur Verfügung, die schnellstens geschult werden, um im Liniendienst tätig zu werden.
Um das fahrplanmäßige Angebot aller Linien sicher zu stellen, sind Unregelmäßigkeiten im Bereich des E-Wagen-Einsatzes erforderlich.

Ab Montag, den 20. August 2018, informiert BREMERHAVEN BUS auf www.bremerhavenbus.de am jeweiligen Vorabend über Einschränkungen im Bereich des E-Wagen Einsatzes für den Schülerverkehr am nächsten Tag. Betroffene werden gebeten auf das Angebot im Linienverkehr auszuweichen.

„Wir bedauern die eingetretene Situation sehr. Wir arbeiten bereits seit Monaten daran Mitarbeiter für den Fahrdienst zu gewinnen und auszubilden. Ein erhöhter Krankenstand, die Urlaubszeit sowie der Fachkräftemangel führten letztendlich zu dieser außergewöhnlichen Situation“, sagt Robert Haase.   Verkehrsgesellschaft Bremerhaven AG

Die Hitzewelle hält weiter an. Der Deutsche Wetterdienst weist darauf hin, dass auch am heutigen Freitag wieder eine starke Wärmebelastung erwartet wird. Mit einer zusätzlichen Belastung aufgrund verringerter nächtlicher Abkühlung ist zu rechnen.
Bei Hitze sollten einige Hinweise beachtet werden:

  • Passen Sie den Tagesablauf der Hitze an: Vermeiden Sie nach Möglichkeit die Mittagshitze und beschränken Sie Tätigkeiten im Freien auf die Morgen- und Abendstunden.
  • Vermeiden Sie körperliche Belastungen, auch Sport. Wenn Sie körperlich arbeiten müssen, trinken Sie pro Stunde zwei bis vier Glas eines kühlen, alkoholfreien Getränks.
  • Bleiben Sie draußen nach Möglichkeit im Schatten.
  • Tragen Sie einen Sonnenhut und eine Sonnenbrille.
  • Benutzen Sie ein Sonnenschutzmittel mit Lichtschutzfaktor 15 oder höher.
  • Lassen Sie niemals Kinder oder gesundheitlich geschwächte Personen in einem geparkten Fahrzeug zurück, auch nicht für kurze Zeit.
  • Trinken Sie reichlich alkoholfreie Getränke - auch ohne Durst: Wasser, Fruchtsaft.
  • Meiden Sie Getränke mit Alkohol oder viel Zucker - sie können den Körper austrocknen.
  • Koffeinhaltige Getränke sollten mit Vorsicht eingenommen werden, in Einzelfällen kann eine Austrocknung eintreten oder es können Schlafstörungen auftreten
  • Meiden Sie sehr kalte Getränke - sie können zu Magenbeschwerden führen. Essen Sie möglichst verteilt auf den Tag mehrere kleine, leichte Mahlzeiten. Bleiben Sie in einem möglichst kühlen Raum.
  • Lüften Sie nachts und morgens. Dunkeln Sie die Räume tagsüber mit Rollläden und Vorhängen ab.
  • Verschaffen Sie sich Abkühlung durch eine kühle Dusche oder ein kühles Bad.
  • Tragen Sie leichte, nicht einengende Bekleidung in hellen Farben (Baumwolle).
  • Besonders in Pflegeheimen für ältere Menschen ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Bewohner genügend trinken. Das gilt auch für die Kleinen. Deshalb wurden Pflegeheime und Kitas von der Gesundheitsbehörde darauf aufmerksam gemacht.
  • Lassen Sie Ihren Hund auf keinen Fall im Auto zurück. Bei Wärme heizt sich das Innere schnell auf 60 bis 70 ° C auf.
Tagesaktuelle Informationen, ob in Bremen große Hitze zu erwarten ist, werden vom Deutschen Wetterdienst (www.dwd.de) ausgegeben.
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Mit Ablauf des Kalenderjahres 2018 endet die Amtszeit der zuletzt gewählten Jugendschöffinnen und Jugendschöffen. Der Jugendhilfeausschuss beim Amt für Jugend, Familie und Frauen der Stadt Bremerhaven muss daher eine Vorschlagsliste für die Wahl zur Jugendschöffin/zum Jugendschöffen für die Jahre 2019- 2023 aufstellen.

Diese Liste soll ebenso viele Männer wie Frauen und mindestens die doppelte Anzahl von Personen enthalten, die als Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen benötigt werden. Nach dem Jugendgerichtsgesetz entscheiden über die Verfehlungen Jugendlicher die Jugendgerichte beim Amtsgericht. Außerdem sind die Jugendgerichte neben den für allgemeine Strafsachen zuständigen Gerichten auch für die Straftaten von Erwachsenen zuständig, wenn dadurch ein Kind oder ein Jugendlicher verletzt oder unmittelbar gefährdet wurde oder es sich um Verstöße Erwachsener gegen Vorschriften, die dem Jugendschutz oder der Jugenderziehung dienen, handelt. Die Schöffinnen und Schöffen üben während der Hauptverhandlung das Richteramt im gleichen Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die Richter/ Richterinnen beim Amtsgericht aus. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen das Votum der beiden Schöffen kann daher kein Urteil ergehen.
Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, die Interesse an der Ausübung des Ehrenamtes als Jugendschöffin/Jugendschöffe haben müssen unter anderem zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in Bremerhaven wohnen, zum Beginn des Jahres 2019 das 25. aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben und erzieherisch befähigt sein. Die erzieherische Befähigung muss nicht zwingend wissenschaftlicher oder professioneller Natur sein. Auch ein entsprechendes ehrenamtliches Engagement oder die Erfahrung durch die Erziehung von eigenen oder auch Pflegekindern werden begrüßt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bis zum 28. März 2018 zu bewerben. Ein entsprechender Antrag und weitere Informationen sind auf der Internetseite der Stadt Bremerhaven abrufbar:
https://www.bremerhaven.de/de/verwaltung-politik/buergerservice/dienstleistungen/jugendschoeffen-und-jugendschoeffinnen.65831.html
Darüber hinaus ist das Antragsformular beim Amt für Jugend, Familie und Frauen, Stadthaus 2, Zimmer 411 (zu erreichen über die 4. Etage des Verwaltungshochhauses) montags bis freitags zwischen 8 und 13 Uhr erhältlich. Antragsvordrucke können auch telefonisch unter   590 28 57 oder per Email an  jugendamt@magistrat.bremerhaven.de angefordert werden.
Weiterhin bietet der Landesverband Niedersachsen/Bremen der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen auf seiner Internetseite vielfältige Informationen zum Schöffenamt, zur Schöffenwahl 2018, zu Fortbildungsveranstaltungen für Schöffinnen und Schöffen sowie zu seiner verbandlichen Arbeit an:
http://www.schoeffen-nds-bremen.de/Landesverband-Niedersachsen/Bremen/
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Nach nunmehr 36 Jahren in den Räumen in der Hafenstraße 14 wird das Standesamt Bremerhaven umziehen.

In der Zeit von Dienstag, dem 6. März 2018, bis Dienstag, dem 13. März 2018, ist das Standesamt für den Besucherverkehr geschlossen.  standesamt@magistrat.bremerhaven.de,  0471 5902309 oder  0471 5903051 können in der Umzugszeit leider nur eingeschränkt beantwortet werden. Die Bremerhavener Bestatterinnen und Bestatter sowie die umliegenden Meldestellen und Standesämter werden über einen Notdienst informiert.
Ab Mittwoch, dem 14. März 2018, lautet die neue Anschrift:
Standesamt Bremerhaven
Am Alten Hafen 118,
2. Obergeschoss,
27568 Bremerhaven.
 standesamt@magistrat.bremerhaven.de

Am neuen Standort gelten neue Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
Montagnachmittag 14 Uhr bis 17 Uhr
Dienstag und Donnerstag geschlossen.

Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt nur nach vorheriger Terminabsprache.
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Benutzung immer auf eigene Gefahr - Auch wenn es zur Zeit knackig kalt ist und viele Gewässer zugefroren sind, sollte man sich darüber klar sein, dass bei der Benutzung von Gewässern als Eisflächen der Grundsatz gilt, dass das Betreten und Eislaufen regelmäßig auf eigene Gefahr erfolgt.

 Jede Person, die ein Gewässer betreten oder zum Eislaufen benutzen möchte, muss sich deshalb vorher selbst davon überzeugen, ob das Gewässer auch dazu geeignet ist. Eine offizielle Freigabe der Eisflächen erfolgt aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht, teilt der Magistrat mit.
Aus Gründen der Information und zur Einschätzung der Lage misst die Feuerwehr Bremerhaven die Stärke der Eisdecke täglich ab einem Umfang von acht Zentimetern. Dies jedoch erst nach einer Dauerfrostperiode von mindestens einer Woche. Sofern die seit dem Wochenbeginn bestehende Dauerfrostperiode anhält, werden diese Messungen frühestens zum Wochenende begonnen werden.
Erfahrungsgemäß ist eine Eisfläche zum Schlittschuhlaufen erst dann tragfähig, wenn die (durchsichtige) Eisdecke eine Mindeststärke von 10 bis 12 cm erreicht hat. Zu beachten sind dabei jedoch die spezifischen Besonderheiten eines jeden Gewässers, wie z. B. Strömungen, unterirdische Quellen, Uferbepflanzung. Die Eisfläche kann in solchen Bereichen wesentlich dünner sein. Sofern Menschenansammlungen an einzelnen Stellen z. B. bei Getränke- oder Imbissbuden zu erwarten sind, müsste das Kerneis eine Stärke von mindestens 15 cm erreichen. In Naturschutzgebieten sowie auf fließenden Gewässern besteht allerdings ein absolutes Betretungsverbot.
Die aktuellen Eisstärken wichtiger Gewässer in Bremerhaven werden tagesaktuell auf „bremerhaven.de“ und auf den „social media“-Kanälen des Magistrats veröffentlicht. Grundsätzlich gilt jedoch: Eine allgemeine Freigabe von Eisflächen erfolgt auch nach festgestellter Tragfähigkeit nicht.
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Es gibt noch fünf frei Plätze im März für den Smartphone-Kurs für Einsteiger und Einsteigerinnen im Internet-Treff des DLZ Grünhöfe.

Inhaltlich geht es um das Herunterladen und Nutzen verschiedener Apps, um das Anlegen von Kontakten, das Telefonieren und Fotografieren.

Der Kurs umfasst vier Termine im Monat, die jeweils dienstags oder mittwochs um 10 Uhr beginnen. Die Teilnahmegebühr beträgt 5 Euro pro Person. Für den Kurs im April ist die Anmeldung auch schon möglich. Anmeldung und weitere Informationen gibt es unter  0471 3087823.
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Die mit dem Marketing für den Hafen- und Logistikstandort Bremen und Bremerhaven beauftragte Hafengesellschaft bremenports hat jetzt ihr Programm für das Jahr 2018 vorgelegt. Zuvor war der Veranstaltungskatalog im bremenports Marketing-Beirat abgestimmt worden. In dem neugegründeten Beirat sind neben Vertreterinnen und Vertretern der Hafenwirtschaft auch die Wirtschaftsförderungsgesellschaften aus Bremen und Bremerhaven sowie ein Vertreter vom Bremer Institut für Innovatives Markenmanagement vertreten. Nach der Auflösung von Via Bremen hat bremenports vom Senator für Wirtschaft, Arbeit und Hafen die alleinige Verantwortung für das Hafenmarketing zugewiesen bekommen.
Bremenports Geschäftsführer Robert Howe: "Wir haben jetzt eine klare Zuständigkeit für das Thema. Dies wollen wir nutzen, um in enger Abstimmung mit der Hafen- und Logistikwirtschaft, die Leistungsstärke unserer Standorte mit einer klaren Marke nach innen und nach außen zu transportieren. Neben einer Reihe von Publikationen sind dabei Veranstaltungen im In- und Ausland wesentlicher Bestandteil der Marketingaktivitäten."
Ein wichtiger Part im Jahresprogramm ist auch künftig die Veranstaltungsreihe Logistics Talk. "Mit den Logistics Talks stellen wir im Hinterland die Leistungsstärke des Hafen- und Logistikstandortes Bremen und Bremerhaven vor. Dies geschieht in enger Kooperation mit Unternehmen der Hafenwirtschaft, die so die Gelegenheit bekommen, sich in einem guten Rahmen mit ihren Kunden auszutauschen", so Marketingleiter Michael Skiba.
Logistics Talks sind in diesem Jahr vorgesehen in Prag, Budapest, Linz, Wien und Graz. In Deutschland sind solche Veranstaltungen für Kunden der bremischen Häfen geplant in Neuss, Bielefeld, München und Berlin.
Ein weiterer fester Bestandteil des Hafenmarketing ist die Teilnahme an Fachmessen. bremenports organsiert hier für Unternehmen der Hafenwirtschaft qualitativ hochwertige Angebote an nachgefragten Standorten. In diesem Jahr steht im März die Intermodal in Sao Paulo im Messekalender. Im Mai folgt die Teilnahme an der transport logistic China. Ein Höhepunkt im diesjährigen Programm ist die Breakbulk Europe, die vom 29. bis 31. Mai zum ersten Mal in Bremen stattfindet und zu der bis zu 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der ganzen Welt erwartet werden.
Die WindEnergy in Hamburg und die BreakBulk Americas in Houston runden das diesjährige Messeprogramm ab.
Senator Günthner beim Logistics Talk in Neuss
Der nächste Logistics Talk findet in der kommenden Woche am 1. März in Neuss statt. Der Raum Düsseldorf hat sich in den vergangenen Jahren für die Durchführung einer solchen Veranstaltung bewährt, da dort zahlreiche Repräsentanten der nordrhein-westfälischen Logistikbranche erreicht werden. So werden in diesem Jahr erneut über 100 Besucherinnen und Besucher erwartet.
Aus Bremen wird der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Martin Günthner über das Land Bremen als Logistikdrehscheibe auch für Nordrhein-Westfalen sprechen. Der Geschäftsführer der ISH Initiative Stadtbremische Häfen, Heiner Heseler, stellt das Leistungsspektrum der stadtbremischen Häfen vor.



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Dauer der Einschränkungen derzeit nicht bekannt

Aufgrund einer weiteren Störung verkehrt die Weserfähre mit nur einem Fährschiff im Pendelverkehr.

Nachdem am Freitag, den 26. Januar 2018 zunächst ein Elektronik-Bauteil aus der Motor-steuerung versagte und ausgetauscht werden musste, hat am Montag ein weiteres Bauteil seinen Dienst versagt. Jürgen Wissmann, Prokurist der Weserfähre GmbH erklärt dazu: „In diesem Fall brannte die Pumpe für die Notsteuerung des Motors durch. Wenn die Notsteuerung ausfällt, kann das Schiff nicht sicher betrieben werden. Wir mussten die „Nordenham“ leider wieder festmachen.“

Mithilfe von externen Experten für die auf den Fähren eingesetzten Voith-Motoren wollen die Techniker von der Weserfähre in den kommenden Tagen herausfinden, ob es einen Zusammenhang zwischen diesen Störungen gibt.

„Wir nehmen das Fährschiff „Nordenham“ erst wieder in Betrieb, wenn eventuelle Zusammenhänge geklärt und die Ursache behoben sind.“ sagt der Geschäftsführer der Weserfähre, Robert Haase.

Bis auf Weiteres ist die Fähre „Bremerhaven“ allein im Einsatz. Damit finden Abfahrten ca. alle 40 Minuten statt.
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Mit Ablauf des Kalenderjahres 2018 endet die Amtszeit der zuletzt gewählten Jugendschöffinnen und Jugendschöffen.

Der Jugendhilfeausschuss beim Amt für Jugend, Familie und Frauen der Stadt Bremerhaven muss daher eine Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinen bzw. Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 aufstellen. Diese Liste soll ebenso viele Männer wie Frauen und mindestens die doppelte Anzahl von Personen enthalten, die als Jugendschöffinen bzw. Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen bzw. Jugendhilfsschöffinnen benötigt werden.
Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, mit Interesse an der Ausübung des Ehrenamtes als Jugendschöffin/Jugendschöffe, müssen unter anderem zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste ihren Wohnsitz in Bremerhaven haben, zum Beginn des Jahres 2019 das 25. aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben und erzieherisch befähigt sein. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind bzw. ein schwebendes Verfahren vorliegt, können das Schöffenamt nicht ausüben. Außerdem sollten die Bewerberinnen und Bewerber die deutsche Sprache beherrschen.
Antragsvordrucke und weitere Informationen können direkt unter www.bremerhaven.de in der Rubrik „Bürgerservice“ abgerufen werden. Es besteht auch die Möglichkeit Anträge per Email ( jugendamt@magistrat.bremerhaven.de) oder telefonisch unter  0471 5902857 anzufordern oder im Amt für Jugend, Familie und Frauen, Stadthaus 2, 4. Etage, Zimmer 411 (zu erreichen über die 4. Etage des Verwaltungshochhauses) montags bis freitags zwischen 9 Uhr und 12 Uhr auszufüllen.
Die Volkshochschule Bremerhaven bietet in Kooperation mit dem Senator für Justiz und Verfassung am 15. Februar 2018 von 17 Uhr bis 19 Uhr eine kostenlose Informationsveranstaltung an. Im Rahmen dieser Veranstaltung können sich Interessierte umfassend über das verantwortungsvolle Schöffenamt informieren. Vertreterinnen und Vertreter aus Justiz, Anwaltschaft und des Landesverbandes der Schöffen geben Einblicke in die Praxis der Strafjustiz und erläutern die Aufgaben und Pflichten, die mit dem Schöffenamt verbunden sind.
Weiterhin bietet der Landesverband Niedersachsen/Bremen der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen auf seiner Internetseite (www.schoeffen-nds-bremen.de ) vielfältige Informationen zum Schöffenamt, zur Schöffenwahl 2018, zu Fortbildungsveranstaltungen für Schöffinnen und Schöffen sowie zu seiner verbandlichen Arbeit an.
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„Heute ist eine neue Etappe in der Neugestaltung des sogenannten Kistnergeländes erreicht“, erklärte Bürgermeister Paul Bödeker anlässlich der Bauschildenthüllung für das neue Kistner-Quartier. Damit werde nun sichtbar ein Prozess fortgesetzt, der vor allem von Oberbürgermeister Melf Grantz vorangetrieben worden sei.

Seit der Insolvenz des Unternehmens im Jahre 2005 lag das Gelände der ehemaligen Kalksandsteinfabrik und des Baugeschäftes H. F. Kistner brach. Bestrebungen der Stadt u. a. in Form europaweiter Ausschreibungen, die zentral und an der Geeste gelegene Immobilie einer neuen Nutzung zuzuführen, scheiterten an der gewerblichen Vorbelastung, dem Verdacht auf Kampfmittel, Erhaltungsauflagen des Denkmalschutzes und anstehendem Sanierungsbedarf aufgrund mangelhafter Uferbefestigung. Hinzu kamen der schlechte Baugrund und der sanierungsbedürftige Zustand der Werftstraße. Auch die auf Grundlage eines Einzelhandelskonzeptes bereits 2006 entwickelte Einzelhandelsansiedlung wurde letztendlich verworfen. Die darauf folgenden Überlegungen führten dazu, an der Hafenstraße einen Verbrauchermarkt zu bauen, der im Gegensatz zu früheren Konzepten eine geschlossene Fassadenfront aufweist und die erforderlichen Stellplätze rückwärtig auf dem Gebäudedach und verdeckt durch den straßenseitigen Baukörper integriert.
Was jetzt beginnt, ist im Wesentlichen mit Hilfe einer EFRE-Förderung möglich. Das gilt insbesondere für Abriss, Altlastenentsorgung sowie Promenade und Kajenerneuerung. Damit entstehen für private Folgeinvestitionen bessere Ausgangsbedingungen.

Das EFRE-Projekt Kistner konzentriert sich daher auf die Herrichtung der Gewerbebrache im Bereich der öffentlichen Flächen und Gebäude. Dies beinhaltet die wasserseitigen Sicherungsanlagen (Kaje), Aufenthalts- und Grünflächen sowie die öffentlichen Wegeverbindungen – insbesondere den Geeste-Wanderweg. Des Weiteren ist die Sanierung des denkmalgeschützten Schornsteins, der als Symbol der kulturhistorisch und heimatgeschichtlich bedeutsamen Kalksandsteinfabrik steht, Gegenstand des EFREProjektes.
Weiter östlich sind vier gehobene Mietwohnanlagen mit Wasserblick konzipiert. Richtung Stadthalle ist weitere Wohnbebauung vorgesehen. In diesem Bereich, dem ehemaligen Geeste- Metallbaugelände, sollen mindestens 20 % der Bebauung als sozialer Wohnungsbau entwickelt werden.
Dieses Projekt ist nicht von heute auf morgen zu realisieren, sondern wird sich über Jahre hinziehen. Bödeker: „Ich freue mich, dass heute mit der Enthüllung des Bauschildes sichtbar das Startsignal für eine Neugestaltung dieses interessanten Gebiets geben wird..

Am Nachmittag des 09.01.2018 kam es im Bremerhavener Stadtgebiet zu strafbaren Handlungen an Geldautomaten/Kontoauszugsdruckern, die die Kunden jeweils maßgeblich selbst herbeiführten.
Gegen 15.00 Uhr betrat ein Mann in der Innenstadt die Halle im ‚Havenhaus‘ und begab sich dort zum Geldautomaten. Der 30-Jährige benutzte seine Debitkarte und veranlasste die Abbuchung/Auszahlen von Bargeld. Anschließend zog er seine Karte aus dem Schlitz und vergaß das bereitgestellte Bargeld im Ausgabefach sofort an sich zu nehmen. Kurz nachdem der Kunde das Haus verlassen hatte, fiel ihm das Malheur ein und er kehrte noch einmal zum Geldautomaten zurück. Über das Geld hatte sich zwischenzeitlich ein anderer gefreut und der Mann erstattete Strafanzeige wegen Unterschlagung bei der Polizei.
Gegen 16.30 Uhr betrat eine Frau die Schalterhalle eines Kreditinstitutes am Flötenkiel und begab sich zum Kontoauszugsdrucker. Hier forderte die 55-Jährige mehrere Kontoauszüge mit ihrer Kontokarte ab. Beim Aus- und wieder Einpacken von Karten, Papieren und div. Auszügen in die Handtasche, vergaß die Dame ihr Portemonnaie auf der Ablage beim Drucker und verließ die Bank. Zuhause stellte sie den Verlust fest und kehrte schnell in die Schalterhalle zurück. Aber die Geldbörse mit vielen persönlichen Sachen war weg. Die Geschädigte erstattete Strafanzeige wegen Diebstahl.
Da diese Vorfälle ständig wiederkehren und bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden, geben wir Ihnen folgende Informationen:
Besuche einer Bank oder eines Geldautomaten erfordern ihre ganze Aufmerksamkeit!
Mit dem Geldabheben sind bei vielen Menschen Emotionen verbunden, die z.B. mit der Verwendung des Bargeldes verbunden sind oder mit der Frage, ob es jetzt gleich überhaupt Geld geben wird. Viele Menschen haben inzwischen mehrere Debit-/Kreditkarten, die jeweils eine andere PIN (Persönliche Identifikationsnummer) haben. Bei der Benutzung kann es zu ungewollten Verwechslungen kommen, die bis zur Sperrung/Deaktivierung des Kontos/Karte führen können. Auch die allgemeine Benutzung eines Geldautomaten mit seinen verschiedenen Möglichkeiten stellt viele offensichtlich vor ein Rätsel. Wenn Sie mit der Technik nicht ausreichend vertraut sind, holen Sie sich Hilfe vom Schalter. Halten Sie beim Geldabheben vorher die dafür benötigten Utensilien bereit und verzichten Sie darauf, Taschen, Handtaschen und Portemonnaies am Automaten auszupacken oder zu durchsuchen.
Achten Sie auch auf potentielle Straftäter, die schon auf Sie warten: Polizeiberatung.de http://t1p.de/2bf0
Zentraler Sperr-Notruf: 116 116
Diese Rufnummer sollten Sie sich merken: 116 116. Wenn Sie Ihre Karte verloren haben, können Sie hier Ihre Sparkassen-Card und Kreditkarte sperren lassen. Rund um die Uhr. Im Inland ist der Notruf kostenlos. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die +49 116 116.
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Der Anmeldezeitraum für die Aufnahme in Kindertageseinrichtungen in Bremerhaven findet im Jahr 2018 vom 15. Januar – 31. Januar statt.

Eltern können ihre Kinder für den Besuch in einer Kindertagesstätte (Kita) mit dem dafür vorgesehenen Vordruck anmelden. Kinder ab drei Jahren haben einen Rechtsanspruch auf den halbtägigen (4,5 Stunden) Besuch eines Kindergartens.
Wenn der alleinerziehende Elternteil oder beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sich in einer Schul- oder beruflichen Ausbildung befinden bzw. an Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen oder aus wichtigen familiären Gründen verhindert sind, wird ggf. Teilzeit- oder Ganztagsbetreuung angeboten. Sollten mehr Anträge für Betreuungsplätze gestellt werden als Plätze vorhanden sind, werden zur Entscheidungsfindung Aufnahmekriterien, wie z. B. Berufstätigkeit, Umschulung oder Behinderung eines anderen Familienmitgliedes, angewendet. Zur Anerkennung der Kriterien sind entsprechende Nachweise in den Einrichtungen vorzulegen.
Die Träger der Kindertagesstätten raten allen interessierten Eltern, ihre Kinder für den Sommer anzumelden. Eine solche Regelung ist aus pädagogischen und organisatorischen Gründen sinnvoll: Zu diesem Termin gibt es die meisten freien Plätze, viele Kindergruppen werden neu zusammengesetzt. Anmeldungen – in besonderen Fällen auch zu anderen Terminen – nehmen alle Kindertagesstätten der freien Träger und des Amtes für Jugend, Familie und Frauen entgegen.
Das Amt für Jugend, Familie und Frauen macht darauf aufmerksam, dass für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in vielen Einrichtungen Angebote für Kinder ab acht Wochen oder 18 Monaten vorgehalten werden.
Ebenso können bis zum 31. Januar Schulkinder, die auf eine Betreuung außerhalb des Schulbesuchs angewiesen sind, in den Einrichtungen mit Hortangeboten zum Sommer angemeldet werden.
Zusätzlich bieten die städtischen Kindertagesstätten den Eltern einen Tag der offenen Tür am Freitag, 19.01.2018 von 10 Uhr bis 17 Uhr an, um sich über das Angebot und die pädagogischen Arbeit in den städtischen Einrichtungen informieren zu können.
Die Kindertagesstätten der Stadt im Überblick:
- Am Lunedeich 15, Telefon 39 156 979
- Auf der Eeke 55, Telefon 95 846 166
- Batteriestraße 36, Telefon 52 223
- Brakhahnstraße 23, Telefon 78 017
- Braunstraße 5, Telefon 590 2665
- Kinderkrippe Braunstraße 6, Telefon 30 856 299
- Columbus-Center, Obere Bürger (mit Dependance Krippe Kurfürstenstraße),
  Telefon 590 2772
- Dresdener Straße (Justus-Lion-Weg 3), Telefon 49 537
- Frenssenstraße 49 in der Astrid-Lindgren-Schule, Telefon 95 846 154
- Neuemoorweg (F.-Lassalle-Straße 68, Eingang: Neuemoorweg), Telefon 61 130
- Fröbelkindergarten (Weserstraße 262 c), Telefon 73 640
- Kaistraße 7 (mit Dependancen Köperstraße 7 – 9 und Köperstraße 12),
  Telefon 39 156 973
- Kleiner Blink 6 a, Telefon 590 2088
- Julius-Brecht-Straße 18, Telefon 65 742
- Karl-Lübben-Straße 1, Telefon: 590 2266
- Mecklenburger Weg 107, Telefon 66 014
- Neidenburger Straße 3, Telefon 83 505
- Otto-Oellerich-Straße 20, Telefon 30 947 390
- Robert-Blum-Straße 5, Telefon 26 624
- Spadener Straße 102, Telefon 590 3068
- Stettiner Straße 22, Telefon 35 231
- Wurster Straße 97, Telefon 590 2502
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Das Abbrennen von Knallkörpern und Raketen, sogenannte ´pyrotechnische Gegenstände´ zum Jahreswechsel ist ein fester Brauch, um das neue Jahr zu begrüßen und die bösen Geister zu vertreiben. Auch viele Bremerhavener werden das Jahr 2018 auf diese Weise begrüßen. Aber welche pyrotechnischen Gegenstände dürfen abgebrannt werden und zu welcher Zeit und an welchen Orten ist dieses Abbrennen überhaupt erlaubt?
Wir geben nachfolgend einige wichtige Hinweise zum Kauf und zur Verwendung von Silvester-Feuerwerk:
So erkennen Sie geprüftes Feuerwerk:
Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die Registriernummer. Geprüftes Feuerwerk ist gekennzeichnet mit einer Registrierungsnummer und dem CE-Zeichen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Übergangsvorschrift für Gegenstände nach § 5 SprengG nunmehr gemäß  § 47 (2) SprengG am 3. Juli 2017 ausgelaufen ist. Dies bedeutet, dass pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerkskörper), die nur eine Prüfnummer der BAM aufweisen  (BAM-F2-xxx)  und ohne CE-Kennzeichnung sind, keine Zulassung mehr haben.
Verwenden Sie kein illegales Feuerwerk!
Neben den vielen erlaubten Raketen, Batterien und Knallkörpern gibt es eine unbekannte Zahl an illegalen Feuerwerksartikeln - oftmals bekannt als sogenannte ´Polenböller´. Diese Pyrotechnikartikel können zu erheblichen Verletzungen führen. Verwenden Sie unter keinen Umständen illegale Feuerwerkskörper. Diese enthalten oft nicht nur Schwarzpulver, sondern sind mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt. Zudem ist nicht gewährleistet, dass vom Moment des Anzündens bis zum Zünden des Knallkörpers auch genügend Zeit bleibt, um den benötigten Sicherheitsabstand zu erlangen. So kann beispielsweise das Zünden eines Knallkörpers in der Hand zu schweren Verletzungen führen.
Wann und Wo darf geknallt werden?
Von den einschlägigen Rechtsvorschriften (SprengG, 1. SprengV) seien an dieser Stelle die Allgemeinverfügungen des GAA Bremen (GewerbeAufsichtsAmt) hervorgehoben, die sich auf das Stadtgebiet Bremerhaven beziehen.
Demnach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung der Kategorie II (Klasse II) nur vom 31. Dezember, 18:00 Uhr, bis 01. Januar, 01:00 Uhr erlaubt. Das Abschießen von Raketen und Bodenfeuerwerk ist dagegen am 31.12.2017 und am 01.01.2018 ganztägig erlaubt.
Diese Bestimmung betrifft sogenannte pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F 2 = Silvesterfeuerwerk. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass es untersagt ist, außerhalb des eigenen Grundstücks - und dort nur entsprechend der in § 12(4)1 Waffengesetz genannten Vorgaben - mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen zu schießen. Verboten ist das Abbrennen oder Abschießen von Seenotsignalmitteln (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1/ P2).
Es gibt in Bremerhaven Orte, an denen das Knallen und / oder Verschießen von Raketen verboten ist. Das GAA verfügt, dass in einer Entfernung bis 150 m Umkreis von Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankanlagern keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie II abgebrannt werden dürfen.
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ebenfalls verboten.
Komplett verboten sind nach der Allgemeinverfügung des GAA Bremen in Bremerhaven Böller und Raketen rund um den Zoo Am Meer.
Zum Schutz der Tiere wird rund um den Zoo das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände aller Kategorien örtlich und zeitlich wie folgt eingeschränkt:

Im Zeitraum von 18:00 Uhr am 31. Dezember bis 01:00 Uhr am 1. Januar eines jeden Jahres gilt ein Abbrennverbot im Bereich 1: Willy-Brandt-Platz und südlicher Bereich Neuer Vorhafen Schleuse.
Im Zeitraum von 01:00 Uhr am 1. Januar bis 18:00 Uhr am 31. Dezember eines jeden Jahres gilt ein Abbrennverbot im Bereich 2: Barkhausenstraße / Columbusstraße, Fußgängerbrücke Alter Hafen in Richtung Weserdeich, durch den Durchgang des Schifffahrtsmuseums bis an die Landesgrenze in der Weser, Weser bis zur Höhe der Schleusenstraße, hierzu zählen auch: Pontonanlage für das Seebäderschiff, Willy-Brandt-Platz, Neuer Vorhafen Schleuse, Pontonanlage der Schlepperliegeplätze.
Ausschnitt aus dem amtlichen Stadtplan Bremerhaven:

zum Gewerbeaufsichtsamt Hier die Alleinverfügung per Download im Bereich 'Dokumentenstandort' verfügbar.

Begründung:

Da das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände mit Knall-, Heul- und Lichteffekten einhergeht, sind diese unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes in der Nähe von Tierhaltungen, insbesondere Wildtierhaltungen, grundsätzlich abzulehnen. Durch ein Feuerwerk werden Tiere in höchstem Maß erschreckt, da die damit verbundenen Geräusche und Lichteffekte für sie fremd sind, überraschend auftreten und nicht zu ihrer gewohnten Lebenssituation passen. Dies gilt insbesondere auch für die Wildtiere, die im Zoo am Meer leben. Sie reagieren sehr empfindlich und sensibel auf ungewohnte Geräusche. Die Reaktionen können nicht an einer Lautstärke festgemacht werden, es reicht vielmehr, dass die auftretenden Effekte, wie Knall, Pfeifen, Lichter oder Blitze plötzlich auftreten. Die Tierarten reagieren unterschiedlich.
Durch den massiven Schreck, den die Tiere durch Feuerwerksgeräusche erleideen, geraten sie in Panik. Dies löst in der Regel Fluchtverhalten aus, was bedeutet, dass Tiere, die zu mehreren in einem abgezäunten Gehege leben, alle in eine Richtung weg vom Geräusch fliehen. Dabei kann es zu Aggressionen untereinander kommen, weil sich plötzlich alle Tiere, die sonst auf das Gehege verteilt sind, in einer Ecke zusammendrängen und gegenseitig behindern, bzw. Rangkämpfe ausgelöst werden. Durch daraus resultierende Beißereien kann es zu Verletzungen kommen. Außerdem können sich die Tiere an den Einfriedungen des Geheges verletzen, da sie durch andere Tiere dagegen gedrückt werden können, oder sie versuchen die Einfriedung zu überwinden, was nicht möglich ist, weil die Einfriedungen so gebaut sind, dass sie für die Zootiere unüberwindbar sind. Ferner reichen die Reaktionen gemäß den Erfahrungen im Zoo am Meer von Nervosität bis hin zur Apathie einzelner Individuen (Bären, Pumas, Robben, Schimpansen), Abnahme der Konzentrationsfähigkeit beim Tiertraining (Robben), Schlafstörungen (Bären, Pumas, Robben, Schimpansen) bis hin zu schweren vegetativen Reaktionen (Angstharnen, Appetitlosigkeit und/oder Durchfall bei Bären, Pumas, Robben, Schimpansen). Eventuelle Verletzungen führen zu Leiden und Schmerzen und ziehen überdies tierärztliche Eingriffe nach sich, die für die Tiere immer mit erhöhtem Stress verbunden sind. Selbst wenn keine Verletzungen entstehen, löst allein der Schreck, den ein Feuerwerk stets verursacht, Leiden aus.
Durch ein Feuerwerk wird das Wohlbefinden der Tiere erheblich gestört und den Tieren werden Leiden (Schreck) und möglicherweise auch Schäden (körperliche Reaktionen, Verletzungen) zugefügt.
In den Freigehegen brüten Pinguine und Basstölpel. Der Zoo am Meer zählt zu den wenigen Zoos, die diese in menschlicher Obhut seltenen Meeresvögel regelmäßig erfolgreich züchten. Durch die ungewohnten Effekte gestört verlassen diese Tiere ihr Gelege oder die Jungtiere. Die Eier kühlen aus und es kommt nicht zum Schlupf, Küken werden verlassen und kühlen ebenfalls aus. Die Zucht dieser Tierarten, die zum Teil vom Aussterben bedroht sind, wäre gefährdet. Schneehasen sind sehr panikanfällig, es kann zum Herz-Kreislaufversagen kommen.
Bei einigen Arten handelt es sich um Tiere von besonderem Wert. Der Zoo am Meer versucht von der Ausrottung bedrohte Tierarten durch eine im Rahmen von nationalen und internationalen Programmen koordinierte Nachzucht zu erhalten (z.B. Humboldtpinguine, Eisbären, Basstölpel, Keas, Schimpansen, Südamerikanische Seelöwen).
Der Zoo am Meer züchtet erfolgreich Eisbären. Die Jungtiere sind unschätzbar wertvoll für das sog. EEP (Europäisches Erhaltungszuchtprogramm, koordiniert die Nachzucht bedrohter Tierarten). Sollte während der Aufzucht von einem Jungtier ein Feuerwerk in der Nähe des Zoos gezündet werden, besteht durch Aufschrecken der Mutter Verletzungsgefahr nicht nur für die Mutter sondern auch für ihr Kind.
Der Zoo am Meer beteiligt sich im Rahmen des Europäischen Erhaltungszuchtprogramms auch an der Nachzucht der stark vom Aussterben bedrohten Humboldtpinguine. Die Küken der Pinguine auf der Pinguinanlage haben insbesondere in den ersten Lebenswochen eine enge Beziehung zu den Eltern und sind besonders schreckhaft. Nächtliche überraschende akustische und/oder visuelle Reize bedeuten auch hier akute Verletzungsgefahr für die Nachzuchttiere. Nach § 32 Abs. 1 SprengG kann die zuständige Behörde im Einzelfall anordnen, welche Maßnahmen zur Durchführung des § 24 SprengG zu treffen sind. Dabei können auch Anordnungen getroffen werden, die über die auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 25 SprengG oder § 29 SprengG gestellten Anforderungen hinausgehen, soweit dies zum Schutze von Leben, Gesundheit und Sachgütern Dritter erforderlich ist. Bei den Tieren im Zoo am Meer handelt es sich um Sachgüter Dritter.
Ein Feuerwerk in der Nähe des Zoo am Meer gefährdet wertvolle Tiere. Das Abbrennen von Feuerwerken in unmittelbarer Nähe zum Zoo am Meer ist somit nicht in Einklang mit dem Schutz von Sachgütern Dritter im Sinne des § 32 Abs. 1 SprengG zu bringen. Daher werden Feuerwerke in der näheren Umgebung des Zoos untersagt.
Bereich 1
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände, z.B. Feuerwerke, ist ein zum Jahreswechsel üblicher Brauch. Ein bei der Bevölkerung hierfür besonders beliebter Ort ist der inner-städtische Bereich an der Weser.
Der unmittelbar an den Zoo angrenzende Willy-Brandt-Platz wird daher schon seit einigen Jahren in der Silvesternacht für Menschen und somit auch für Pyrotechnik durch die Stadt Bremerhaven gesperrt. Durch diese Allgemeinverfügung wird die bereits auf freiwilliger Basis geschaffene Schutzzone in unmittelbarer Nähe um den Zoo am Meer verpflichtend. Für die Bevölkerung steht mit dem Deich nördlich und südlich des Zoos ausreichend Fläche zur Verfügung, um in der Silvesternacht pyrotechnische Gegenstände an der Weser abbrennen zu können.
Um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Tiere im Zoo am Meer zu gewährleisten, werden in dieser Zeit außerdem bestimmte Tierarten, die sonst die Nächte im Freien verbringen, in ihre Innenstallungen verbracht. Diese Maßnahme erfordert jedoch einen erheblichen personellen Aufwand und kann eine Stressreaktion im Tierbestand nicht völlig verhindern. Im Sinne von „Die Dosis macht das Gift“ ist dieser Stress an nur einem Tag im Jahr zu vertreten. Jeder zusätzliche negative Stress an den anderen Tagen des Jahres ist unbedingt zu vermeiden.
Bereich 2
Die Einwirkung der durch Abbrennen pyrotechnischer Artikel verursachten akustischen und optischen Reize auf die Tiere im Zoo am Meer ist zu deren Schutz unbedingt zu vermeiden. Dies wird durch die Einrichtung einer Schutzzone erreicht, in der im Zeitraum von 01:00 Uhr des 1. Januar bis 18:00 Uhr des 31. Dezember eines jeden Jahres ein Abbrennverbot besteht.
Der Bereich 2 ist so bemessen, dass einerseits der Schutz der Zootiere durch Feuerwerke gewährleistet ist, andererseits z.B. mit dem Strandbad noch ein Abbrennplatz für Feuerwerke zur Verfügung steht, der sich ebenfalls in Innenstadtlage an der Weser befindet.
Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, weil das Interesse an der Erhaltung der Gesundheit und Unversehrtheit der Tiere höher zu bewerten ist als das Interesse Einzelner durch Einlegung von Rechtsmitteln bis zu einer gegebenenfalls höchstrichterlichen Entscheidung innerhalb der Schutzbereiche pyrotechnische Gegenstände abbrennen zu dürfen.
Zuwiderhandlungen können je nach Gefährdung mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro belegt werden.
Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven wird Zuwiderhandlungen konsequent verfolgen.
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Gute Nachricht für alle Autofahrer: Über den anstehenden Jahreswechsel können sie ihre Fahrzeuge auf den sonst gebührenpflichtigen Parkplätzen kostenlos abstellen. Die städtische Betreibergesellschaft stellt sämtliche Parkautomaten zu Silvester außer Betrieb. Der Grund für dieses schon seit Jahren praktizierte Verfahren ist die Angst vor Vandalismus. Früher waren die an den Geräten angerichteten Schäden erheblich. Vom 2. Januar an werden die 132 Automaten nach und nach überall in Bremerhaven wieder eingeschaltet.
Quelle: Fischtown Community

Mit einer ein Jahr lang geltenden Amnestie bietet das Bundesministerium des Inneren die straffreie Abgabe unerlaubter Waffen und Munition im Privatbesitz. Damit soll die Zahl der Waffen, die auf welche Weise auch immer unerlaubt in Privatbesitz sind, reduziert werden. Die Erfahrung einer vergleichbaren Amnestieregelung aus dem Jahr 2009 hat gezeigt, dass damals eine große Anzahl von Waffen und Munition innerhalb der Frist abgegeben wurden. So haben sich beispielsweise Erben bei den Polizeibehörden gemeldet, die die Waffen im Nachlass eines Verstorbenen entdeckt haben.
Die Waffenbesitzer und Waffenbesitzerinnen können die Waffen ab sofort in den Polizeirevieren Geestemünde und Lehe sowie im Stadthaus 5, Bürger- und Ordnungsamt, Zimmer 215 o. 212 abgeben. Bei eingeschränkter Mobilität besteht dort auch die Möglichkeit, unter den Telefonnummern 0471/590-3751 oder -3753 einen Termin zur Abholung der Waffen und Munition durch die Polizei zu vereinbaren.
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