Die reichlichen Niederschläge haben in der letzten Zeit die Pflanzen und damit auch das Unkraut sprießen lassen. Die meisten Grundstücksbesitzer brauchen keine Aufforderung, um diesem „Wildwuchs“ auf ihren Gehwegen zu Leibe zu rücken. Doch es gibt auch Ausnahmen, wie städtische Kontrollen und eine Reihe von Hinweisen aufmerksamer Bürgerinnen und Bürger ergaben.

rundstückseigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Sauberhaltung von Gehwegen nicht nachkommen, handeln ordnungswidrig und müssen mit einer Geldbuße rechnen.
Bei öffentlichen Wegen ist die Stadt zuständig und lässt die Gehwegreinigung und die Reinigung aller Radwege in der Stadt durch ihre Ämter erledigen.
Die Ideen- und Beschwerdestelle ist erreichbar per 0471 590 3030, per 0471 590 3338 und per E-Mail: ideenbeschwerden@magistrat.bremerhaven.de oder über Internet/Smartphone: www.bremerhaven.de\ideen-beschwerden, bremerhaven.de/schadenmelder
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