Mofa-Roller wird führerscheinpflichtig


Gestern Abend, 09.03.2016, fiel einer Polizeistreife in Speckenbüttel ein Roller auf, der deutlich hörbar viel zu laut und auch zu schnell unterwegs war.
Der junge Fahrer wurde in der Wurster Straße gestoppt und kontrolliert.
Auf die Geschwindigkeit angesprochen erklärte der 16-Jährige den Beamten, dass er die Mofa-Drosselung entfernt habe und der Roller jetzt schneller läuft. Die Überprüfung auf dem geeichten Rollenprüfstand der Polizei ergab einen maximalen Diagrammaufschrieb von 85 km/h.
Selbst wenn davon noch Messtoleranzen und der, bei der Messung fehlende, Windwiderstand abgezogen wird, ist in jedem Fall die Fahrerlaubnisklasse A1 zu Führen dieses Fahrzeugs erforderlich.
Die konnte der junge Fahrer nicht vorlegen und ist daher Beschuldigter in einer Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.Beispielbild

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