Zu lang und zu schwer


Polizeibeamte der Abteilung für Verkehrsdienste sollten am Mittwochmittag, gegen 12.00 Uhr, einen Schertransport von der BAB 27 in den Überseehafen begleiten. Am Übernahmeort stellten die Polizisten aber mehrere Verstöße fest. Sie lehnten die Begleitung ab und untersagten die Weiterfahrt.

Die in der Ausnahmegenehmigung für den Schwertransport genannte Länge des Fahrzeugs von 22,9 Metern wurde um 5,5 Meter überschritten. Zudem war die Sattelzugmaschine zu schwer. Die erlaubten 35 Tonnen wurden um knapp 7 Tonnen überschritten.

Neben Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen dieser Verstöße muss der Spediteur sich nun Gedanken machen, wie er die Fracht weiter transportiert. Zudem erwartet die Spedition eine Geldstrafe von 4500 Euro, da sie sich durch den nicht geeigneten Schwertransporter gegenüber anderen Mitbewerbern einen unzulässigen Vorteil verschafft hat.
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